Juliane Nagel: Entwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz nachbessern - Große Anfrage der Linksfraktion offenbart Defizite

Zur Großen Anfrage der Linksfraktion „Geschlechtsspezifische Gewalt“ (Drucksache 8/4599) sagt Juliane Nagel, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:

„934 Frauen mit insgesamt über tausend Kindern mussten 2024 von einem sächsischen Frauen- und Kinderschutzhaus abgewiesen werden. Das ist die bittere Realität, die unsere Anfrage einmal mehr sichtbar gemacht hat. Die Istanbul-Konvention schreibt vor, dass Sachsen 404 Schutzplätze vorhalten muss. Nicht einmal die Hälfte ist vorhanden. Auch die Beratungsstellen schaffen es nicht mehr, alle Anfragen zu bewältigen. Allein in Leipzig wurden im letzten Jahr 1.900 Beratungsanfragen abgewiesen.

Wie kann es sein, dass Frauen mit ihren Kindern vor einem gewalttätigen Partner fliehen und dann keine Hilfe bekommen? Im schlimmsten Fall müssen sie zurückkehren. Das Problem häusliche Gewalt wächst seit Jahren. Mehr als 10.000 Fälle wurden 2024 in Sachsen registriert. Die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen. Auch die Fallzahlen sexualisierter Gewalt, also Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und Stalking, sind in den letzten Jahren teils deutlich gestiegen. Gewalt gegen Frauen, queere Personen und Minderjährige ist kein Schicksal. Sie ist vermeidbar, wenn der politische Wille da ist.

Vor anderthalb Jahren beschloss der Bundestag das Gewalthilfegesetz. Es kann ein Meilenstein sein, denn das Gesetz gibt Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz und auf Beratung. Die Kapazitäten müssen ausgebaut werden. Den Fahrplan dafür soll ein Sächsisches Gewalthilfegesetz bilden, dessen Entwurf seit kurzem vorliegt. Unsere Anfrage zeigt, wo es nachgebessert werden muss.

Ergänzt werden muss das Thema digitale Gewalt als eigenständiges Problem - mit klaren Definitionen, Schutzmechanismen und vorbeugenden Maßnahmen. Die Fallzahlen steigen seit Jahren massiv - vor allem geht es um Stalking per App, Bedrohungen über soziale Medien, die Erstellung und Verbreitung intimer Bilder oder die Drohung damit.

Verankert werden muss der verbindliche Anspruch auf Schutzplätze, Barrierefreiheit und Betroffenenbeteiligung. Minderjährige und queere Betroffene müssen in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden und Anlaufstellen erhalten. Finanziert werden müssen die Maßnahmen schon mit dem nächsten Doppelhaushalt. Mit Prävention lässt sich viel erreichen, sofern genug Geld vorhanden ist!“

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