„Jahresbericht 2018, Haushaltsplan, Haushaltsvollzug“ (Drs 6/14877) und „Kommunalfinanzen“ (Drs 6/15422) - Unterrichtungen SRH

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zunächst gilt auch unser Dank Prof. Binus, dem großen Kollegium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs. Danke für Ihre Arbeit!

Wie in jedem Jahr stellen wir fest, dass Koalition und Opposition des Öfteren anderer Ansicht sind, was die Bewertung der Prüffeststellungen des Sächsischen Rechnungshofs anbelangt. Aber auch wir teilen naturgemäß nicht alles, was der Rechnungshof kritisiert, und manches Mal erschließt sich auch uns nicht, was die Prüfer bewogen hat, exakt dort genauer hinzuschauen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zu den vom Sächsischen Rechnungshof kritisierten Sachverhalten gehören in den 26 Prüfnummern in Band I und 9 Prüfnummern in Band II unter anderem die Nebenhaushalte im Landeshaushalt bzw. neben dem Landeshaushalt, bei denen nach den Hochschulen die Sondervermögen die finanziell größte Gruppe der Zuschussempfänger darstellen.

Beim Sondervermögen Grundstock empfiehlt der Rechnungshof, die Ausgaben für strategische Grunderwerbe wertmäßig zu begrenzen, da Folgekosten und erhebliche Budgetrestriktionen zulasten künftiger Haushaltsjahre zu erwarten sind.

Zum Softwarelizenzmanagement in der sächsischen Staatsverwaltung werden die fehlende Grundordnung und fehlende landeseinheitliche Vorgaben kritisiert.

Bei der Förderung des Feuerwehrwesens stellt der Rechnungshof fest, dass es kein schlüssiges Förderkonzept gibt und dass die Fördermittelbereitstellung zu lange dauert.

Unter der Prüfnummer 8 – Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch Beamte des Polizeivollzugsdienstes – wird festgestellt, dass die Aufgaben der Polizeidienststellen nicht trennscharf dem Verwaltungs- oder dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind und dass die erheblichen Spielräume bei Stellenbesetzungen mit Kostenrisiken in Millionenhöhe verbunden sind.

In anderen Fällen fehlen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Transparenz in der Fördermittelvergabe oder ganze Förderkonzepte.

Unter Prüfnummer 14 findet sich die Betätigung des Freistaates Sachsen bei der LISt-Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. Das ist eine der Beteiligungen des Freistaates, für die wir seit Jahren mehr Transparenz fordern, was den Umgang mit dem Beteiligungsbericht hier im Hohen Hause betrifft.

Der Rechnungshof stellt fest, dass die LISt neben dem LASuV ein Instrument der sächsischen Straßenbauverwaltung ist, dessen Aufgabenspektrum und Beschäftigtenzahl kontinuierlich erweitert wurden, weshalb die Finanzierung größerer Transparenz bedarf. Diese erscheint dem Rechnungshof bei einem „LISt“-Titel und 30 weiteren Haushaltstiteln im Umfang von 23,8 Millionen Euro nicht gegeben. Der Freistaat ist alleiniger Gesellschafter – hier könnte es Interessenkollisionen zwischen Auftraggeber einerseits und Mandat im Aufsichtsrat andererseits geben.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag datiert aus dem Jahr 2001. Der Rechnungshof mahnt hier eine kritische Prüfung der Aufgabenerweiterung an und regt daher einen neuen Geschäftsbesorgungsvertrag an.

Größtmögliche Transparenz bei den Beteiligungen des Freistaates Sachsen dient keinem Selbstzweck, sondern einem besseren Miteinander. Parlament und Bevölkerung verdienen einen ehrlichen Umgang.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Immer wiederkehrend befasst sich der Rechnungshof mit den finanziellen Spielräumen der Kommunen und in den letzten Jahren vor allem mit der Doppik und den dazugehörigen Schwierigkeiten. Auch hier ist es so, dass wir unterschiedlicher Ansicht sind, was die Einführung der Doppik im Allgemeinen und ihre Umsetzung im Konkreten anbelangt.

Unabhängig davon werden wir uns auch in der nächsten Legislatur mit fehlenden Jahresabschlüssen, strukturellen Defiziten und Buchungen gegen das Basiskapital beschäftigen müssen.

Ob die beabsichtigte Wirkung einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit der kommunalen Leistungsfähigkeit jemals erreicht werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Da wir, wie schon ausgeführt, bei der einen oder anderen Prüffeststellung gänzlich anderer Meinung waren als die Ausschussmehrheit, werden wir uns bei den Beschlussempfehlungen zu beiden Teilen enthalten. Lassen Sie mich aber noch zwei Sätze anfügen.

Der Sächsische Rechnungshof legt dem HFA noch viel mehr Berichte vor, die allerdings niemals das Licht des Plenums und damit der Öffentlichkeit erblicken. Hierzu sollte in der nächsten Legislatur eine Regelung in der Geschäftsordnung gefunden werden.

Dass der Jahresbericht grundsätzlich zu nachtschlafender Zeit im Plenum behandelt wird – na gut, heute ist es noch ein bisschen heller -, ist dem Bericht des Rechnungshofs nicht angemessen. Auch darüber müssen wir sprechen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Jens Michel, CDU: Die Koalition schläft nie! Wir sind hellwach!)

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