Innenausschuss lehnt LINKEN-Antrag auf Anhörung zum Polizeigesetz ab / Stange: Wir prüfen nun eine Organklage

Zur heutigen Sitzung des Innenausschusses erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Enrico Stange:

Die Koalition hat unseren umfangreichen und gut begründeten Antrag auf erneute Anhörung des Gesetzentwurfs zum neuen Polizeirecht und zum Änderungsantrag der Koalition abgelehnt. Nach unserer Auffassung sind vor allem die geplanten neuen Regelungen zur Bodycam sowie zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen wie Rechtsanwälten, Ärzten, Journalisten sowie weiteren Berufsgeheimnisträgern dringend in einer Sachverständigenanhörung zu erörtern. Vorher kann das Parlament den Gesetzgebungsvorgang weder sachgerecht noch rechtssicher abschließen.

Zudem sind mindestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit automatisierter Kennzeichenerkennungen in den Polizeigesetzen Bayerns, Baden-Württemberg und Hessens auch die Regelungen im sächsischen Gesetzentwurf zu überprüfen.

CDU und SPD ist Schnelligkeit wichtiger als Rechtssicherheit und Qualität. Dabei geht es bei diesem Gesetzentwurf um komplexe Fragen und teils tiefe Grundrechtseingriffe. Parlamentarische Kraftmeierei ist unangemessen. Die Koalition ist mit einem solchen Vorgehen schon einmal auf die Nase gefallen, als es 2016 um das Haushaltsbegleitgesetz ging. Gelernt hat sie offenbar nicht.

Meine Fraktion wird nun prüfen, inwieweit unser parlamentarisches Minderheitenrecht beschnitten wurde und ob das Anhörungsrecht in Form einer Organklage zu erstreiten wäre.

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