„12 Jahre nach der Pleite – ehrliche Bilanz zu den wirtschaftlichen Folgen des Landesbank-Desasters“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Sehr geehrter Herr Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Es scheint auf den ersten Blick eine alte Kamelle zu sein. Die Grundlagenvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Landesbank Baden-Württemberg, die dazu führte, dass die LBBW die Sachsen LB zunächst treuhänderisch übernahm, liegt ziemlich genau zwölf Jahre zurück. Rund ein halbes Jahr später wurde die Sachsen LB endgültig auf die LBBW verschmolzen.
Ist das also nur eine historische Debatte? – Mitnichten. Auch wenn es zugegeben ein spannendes Lehrstück für die unseriöse Finanzpolitik der sächsischen CDU ist. Nur wenige deutsche Landesregierungen haben es mit einer für die CDU typischen Mischung aus Größenwahn und dem Glauben an die eigene Unfehlbarkeit geschafft, so nachhaltig steuerfinanziertes Landesvermögen zu vernichten.
Lassen Sie mich zunächst etwas weiter in der Historie zurückgehen, um zu verstehen, was eigentlich passiert ist. 1991 wurde auf Beschluss des Landtags die Sachsen LB als Anstalt des öffentlichen Rechts ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe war die einer Staats- und Kommunalbank und der Zentralbank der sächsischen Sparkassen. Besondere Bedeutung erlangte sie bei der Erfüllung strukturpolitischer Aufgaben im Freistaat. Diese Aufgaben hat die Bank zuverlässig erfüllt. Sie hat sogar Gewinne abgeworfen und natürlich regelmäßig Ertragssteuern gezahlt, zwar in bescheidenem Umfang, aber immerhin.
Doch bereits Ende der Neunzigerjahre galt: Sachsen ist nicht groß genug für das Rad, das der Freistaat als Eigner drehen wollte. Entgegen den Empfehlungen externer Berater sollte der öffentliche Auftrag der Landesbank systematisch zurückgefahren und die Bank zu einer Kapitalmarktbank umgeformt werden. Eine dauerhafte Eigenkapitalrendite von 15 % war das Ziel, auch wenn das zu keinem Zeitpunkt seriös unterlegt werden konnte. Also musste man wachsen, und das schnell.
Die Bank gründete Tochterstrukturen, auf die sie in Überschreitung der im Errichtungsgesetz festgeschriebenen Kompetenzen Patronatserklärungen abgab. Aber das Finanzministerium schritt nicht ein. Ein interessantes Nebenereignis ist dabei, dass das Innenministerium zeitgleich den sächsischen Kommunen mitteilte, dass solche Patronatserklärungen eine derartige Verpflichtungswirkung entfalten, dass sie grundsätzlich unzulässig seien und rechtsaufsichtlich nur im äußersten Ausnahmefall genehmigt werden könnten. Doch egal, das Finanzministerium wollte davon nichts wissen und träumte weiter von 15 % Eigenkapitalrendite.
Bis Ende 2006 wurden die über verschiedene Konstrukte abgewickelten Kapitalmarktgeschäfte auf 41 Milliarden Euro ausgeweitet. Das entsprach fast dem Dreifachen des damaligen Landeshaushaltes. Dem stand ein Kernkapital von 1,4 Milliarden Euro gegenüber. Anders gesagt: Die eigentlich bei Gründung der Bank festgeschriebenen Aufgaben machten zu diesem Zeitpunkt nicht einmal mehr 20 % des Geschäftsvolumens aus. Der Rest bestand aus Zocken, Risikogeschäften, Immobiliendeals, die man offenkundig nur teilweise durchschaute, und einer Augen-zu-und-durch-und-es-wird-schon-gutgehen-Mentalität. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stufte das neue Geschäftsmodell als unseriös und nicht tragfähig ein und ging davon aus, dass die Landesbank bei der kleinsten Störung auf den Finanzmärkten wenn schon nicht kollabieren, so doch in schwerstes Fahrwasser geraten würde, und zwar mit unabsehbaren Folgen für den Landeshaushalt. Egal, das Finanzministerium träumte weiter von 15 % Eigenkapitalrendite.
Doch dann ging es plötzlich recht schnell. Tatsächlich führten bereits erste Störungen des Finanzmarktes zu Notverkäufen aus dem Portfolio und brachten die Bank in eine existenzbedrohende Schieflage. Das Tragische war, dass erst rund vier Wochen vor der Veräußerung der Bank an die LBBW dem Finanzministerium dämmerte, dass das ganze Projekt im ganz großen Schiffbruch enden wird. Bis dahin gab man sich mit der Versicherung der Banker zufrieden, dass die Liquidität gesichert sei und es keinen Anlass zur Panik gebe. Wie gesagt, das CDU-Finanzministerium duckte sich weg und träumte von dauerhaft mindestens 15 % Eigenkapitalrendite. Oder, wie es der Rechnungshof in einem vernichtenden Gutachten zu den Ursachen des Landesbankdesasters im März 2009 formulierte: „Es war unverantwortlich, dass angesichts der Größenordnung der Geschäfte und der vollen Haftung des Freistaates Sachsen für alle Risiken keine intensivere Diskussion über die jeweiligen Entwicklungen geführt wurde." Jeder, der die nüchtern zurückhaltende und an belegbaren Fakten orientierte Ausdrucksweise des Rechnungshofes kennt, weiß, dass das im Grunde die höfliche Umschreibung für den Totalausfall des Finanzministeriums ist.
Wir können rückblickend eigentlich noch von Glück reden, dass die vom damaligen Finanzminister und späteren Ministerpräsidenten Milbradt forcierte und mit den Stimmen der CDU im Landtag bereits in Gesetzesform gegossene Gründung des Sachsenfinanzverbundes per Volksentscheid 2001 gestoppt wurde und die kommunalen Sparkassen nicht mit der Landesbank und der SAB zwangsverbunden wurden. Sonst hätte der Größenwahn der Sachsen LB womöglich den gesamten öffentlich-rechtlichen Finanzsektor im Freistaat mit in den Abgrund gerissen.
Aber kehren wir von unserem Exkurs in die Gegenwart zurück; denn das Lehrstück hält noch immer an, meine Damen und Herren. Dazu mehr in der zweiten Runde.
Vielen Dank
(Beifall bei den LINKEN)
2. Rede
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege Liebhauser, es war eben nicht die Finanzkrise, sondern es war das Konstrukt, das die SachsenLB zu Fall brachte. Wenn man Aussagen, wie „mit einem blauen Auge davongekommen" mit seriöser Finanzpolitik verwechselt, dann ist das vorsichtig ausgedrückt schon arg schräg.
Die Folgen des Landesbankdesasters haben den Haushalts- und Finanzausschuss in der zurückliegenden Legislaturperiode regelmäßig beschäftigt. Einen letzten populistischen Höhepunkt erreichte das Thema im Januar letzten Jahres, als bekannt wurde, dass der Freistaat nicht für die gesamte der LBBW zugesagte Garantiesumme von 2,75 Milliarden Euro aufkommen muss.
Das war für die Union im Landtag bereits damals Grund genug, von unerwarteten zusätzlichen Einnahmen zu sprechen und sich selbst, wie Kollege Liebhauser heute auch wieder, für die eigene Weitsicht zu loben. Das ist ein Hohn angesichts der Tatsache, dass die „verantwortungsvolle“ CDU-Finanzpolitik die Milliardenpleite erst verursacht hat und dass für die Garantieleistungen in den letzten Jahren Steuergelder in Milliardenhöhe ausgegeben wurden, die im Landeshaushalt gefehlt haben und für Schulen, für Straßen oder die ausreichende Anzahl an Polizisten nicht zur Verfügung standen.
Wir haben heute Morgen erst über ein Landespflegegeld gesprochen, für welches angeblich kein Geld vorhanden sei. Zwar sprach der Finanzminister vor einem Jahr davon, dass ein Ende der mit dem Notverkauf der Sächsischen Landesbank verbundenen finanziellen Belastungen für den Haushalt des Freistaates nun in Sicht sei, in der Stellungnahme zu unserem Antrag klingt das dann inzwischen schon wieder anders, als käme dann doch noch mehr.
Die Folgearbeiten zur SachsenLB dauerten demnach noch an und zögen weitere Kosten nach sich. Die Liquidation der Sealink – das ist jene Zweckgesellschaft, auf die die Wertpapiere übertragen wurden, für die es wegen starker Kursverluste oder undurchsichtiger Risikostrukturen keinen funktionierenden Markt mehr gab – befindet sich noch in einem frühen Stadium.
Erst nach formaler Auflösung des sächsischen Garantiefonds, wenn tatsächlich alle Verbindlichkeiten des Fonds erloschen sind, wisse man, was tatsächlich übrig bleibt, und bis dahin sage man erst einmal grundsätzlich nichts. Überdies sei der Haushaltsund Finanzausschuss vierteljährlich in geschlossener Sitzung über den Sealink-Bestand und die gezogenen Garantien informiert worden.
Das Problem nur – Herr Kollege Liebhauser und auch Herr Kollege Panter, hören Sie genau zu! -: Mit einer ehrlichen Bilanz zu den finanziellen und wirtschaftlichen Folgen dieser bislang beispiellosen Fehlleistung in der Vermögensbewirtschaftung des Freistaates hat das wenig zu tun. Aus diesen im Sächsischen Garantiefondsgesetz vorgesehenen Berichten gehen zwar die jährlichen Einnahmen und Ausgaben hervor, die mit dem Vollzug des Garantiefondsgesetzes verbunden sind; jedoch bleiben die weiteren Kosten und die finanziellen Lasten sowie die daraus resultierende Gesamtbelastung für den Haushalt des Freistaates nach wie vor unklar. Über die von Kollegin Schubert gesprochene Oberflächlichkeit der Berichterstattung habe ich da noch gar nicht gesprochen.
Wir kennen bisher lediglich die Untergrenze des Schadens und die ist größer als die gezogenen Garantien, denn die Untergrenze des Schadens, die sich unmittelbar aus dem Verkaufserlös der Bank im Vergleich zu den vorherigen Investitionen und den gezogenen Garantien ergibt, beträgt in der Summe knapp 2,4 Milliarden Euro Steuergelder, die sich in Luft aufgelöst haben. Aber das ist, wie gesagt, nur die absolute Untergrenze, und es ist ja nicht so, dass im Finanzministerium keine Zwischenergebnisse vorlägen. Falls dem doch so wäre, dann wäre das Problem tatsächlich weit größer, als es im Moment den Anschein hat.
Wie sieht es denn aus mit Kosten für Sachverständige, Gutachten und Rechtsstreitigkeiten? Wie sieht es denn aus mit Kosten im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Verkauf des Sealink-Portfolios? Wie sieht es denn aus mit finanziellen Leistungen aufgrund gerichtlicher Entscheidungen oder außergerichtlicher Vergleiche und Anerkenntnisse? Wie sieht es denn aus mit Erstattung von Steuern im Zusammenhang mit der Übertragung der Sachsen LB auf die Landesbank Baden- Württemberg? Wie sieht es denn aus mit Personal- und Sachkosten innerhalb der Staatsregierung und mit den Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Garantiefonds?
Eine besonders bizarre Anekdote im Zusammenhang mit der letzten Frage ist die Tatsache, dass ebenjener Mitarbeiter, der ursprünglich im Ministerium in Personalunion die Beteiligung der Landesbank verwaltete und gleichzeitig über sich selbst die Rechtsaufsicht wahrnahm, vom Finanzministerium damals freigestellt wurde, um anschließend als externer Berater wieder eingekauft zu werden. – Nur eine Anekdote, aber sie beschreibt anschaulich den Umgang mit dem Problem.
So weiß die Öffentlichkeit auch nicht, wie es denn nun auf der Einnahmenseite aussieht, sowohl was Erstattungen als auch Einnahmen aus Vergleichen oder Zinsen anbelangt.
Da all diese Fragen auch zwölf Jahre nach der Pleite der Sachsen LB noch völlig offen sind, fordern wir die Staatsregierung auf, eine vollständige Bilanz der aus dem Notverkauf der ehemaligen Landesbank resultierenden Kostenbelastung aufzustellen.
Darüber hinaus soll der Sächsische Rechnungshof in seiner unabhängigen Stellung gebeten werden, ebenfalls eine abschließende Bewertung und Bilanz zum Untergang der Sächsischen Landesbank zu erarbeiten und dem Landtag Schlussfolgerungen hieraus zu unterbreiten.
Gerade die Ansicht der Staatsregierung, dass eine abschließende Folgebetrachtung durch den Rechnungshof mit Verweis auf das Gutachten zu den Ursachen der Bankenpleite von vor zehn Jahren und dem finanzpolitischen Versagen der damaligen CDU-Regierung entbehrlich sei, macht uns hellhörig.
Ich verstehe, dass man es nicht gern schwarz auf weiß bekommt, dass man nicht in der Lage war, ordentlich mit Steuergeldern umzugehen; aber wir erachten es als dringend notwendig, aus einer noch immer ausstehenden finanzpolitischen Aufarbeitung der Entscheidungen und Vorgänge die entsprechenden Lehren zu ziehen, um ähnlich gelagerte Fehler in der Beteiligungsverwaltung des Freistaates in Zukunft zu verhindern.
Wenn man sich den grundsätzlichen Umgang mit Landesbeteiligungen durch die aktuelle Koalition und die von ihr getragene Staatsregierung anschaut, dann gilt offenkundig allzu oft die Devise der berühmten drei japanischen Affen: „nichts hören – nichts sehen – nichts sagen".
So geht man nicht mit öffentlichem Eigentum um und darum, meine Damen und Herren, dieser Antrag.
(Beifall bei den LINKEN)
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