Horst Wehner: Pauschaler Wahlrechtsausschluss betreuter Menschen verfassungswidrig – jetzt Konsequenzen ziehen!

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Wahlrechtsausschlüssen erklärt Horst Wehner, Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Inklusion:

Der pauschale Ausschluss von in allen Angelegenheiten Betreuten vom Wahlrecht ist verfassungswidrig – das höchste deutsche Gericht bekräftigt damit unsere Position. Die heutige Wortmeldung der sächsischen SPD-Fraktion ist etwas verwunderlich, hatte sie doch erst vor wenigen Tagen eine entsprechende parlamentarische Initiative (Parlaments-Drucksache 6/15216) abgelehnt.

Wir bezweifeln allerdings, dass die sächsische CDU/SPD, die knapp viereinhalb Jahre nach der letzten Wahl immer noch nicht ihr vereinbartes Inklusionsgesetz auf die Reihe gebracht hat, bis zum Ende der Legislaturperiode damit zum Ziel kommt. Es ist ja noch nicht mal eingebracht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zwar sehr begrüßenswert, es kommt jedoch leider für die Wahlen dieses Jahres zu spät.

Leider hat sich auch das Bundesverfassungsgericht sehr viel Zeit gelassen. Die Verfassungsbeschwerde ist seit 2014 anhängig. Die derzeitige Praxis der pauschalen Wahlrechtsausschlüsse widerspricht Verfassung und Völkerrecht. Die Bundesländer Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben diese Praxis bereits selbst für Kommunalwahlen und Wahlen auf Landesebene überwunden. Wir erwarten, dass nun in Bund und Land der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend gehandelt wird – zugunsten des Wahlrechts betreuter Menschen!

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