„Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der vorliegende Gesetzentwurf meiner Fraktion ist das Ergebnis einer eineinhalbjährigen Zusammenarbeit mit dem DGB Sachsen und der Initiative „Sachsen kauft fair".
Der Erarbeitung vorausgegangen waren öffentlichen Veranstaltungen, gemeinsame Beratungen zu den Ergebnissen der Anhörung unseres vorgeschalteten Antrages -Sie kennen ihn – „Quo vadis – sächsisches Vergaberecht" aus dem Jahr 2016. Die Koalition vereinbarte im Koalitionsvertrag, dass sie spätestens bis zum Jahr 2017 ein modernes Vergabegesetz schaffen will. Das Versprechen ist weiterhin offen, obwohl die Regularien, nach denen öffentliche Aufträge vergeben werden, dringend überarbeitet werden müssen.
Der Gesetzentwurf harmonisiert auf der einen Seite die bundesrechtlichen Regelungen und setzt auf der anderen Seite landesspezifische Akzente, die wir als erforderlich ansehen. Vor allem aber erhebt er sozialverträgliche Arbeitsbedingungen zum Standard. Das nützt nicht nur den Beschäftigten, hierdurch können Leistungen auch hochwertiger, nachhaltiger und gemeinwohlorientierter erbracht werden.
Die öffentlichen Auftraggeber in Sachsen geben jährlich 1 Milliarde Euro für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten aus. Gleichzeitig gibt es einen hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern, deren Entgelt selbst bei Vollzeittätigkeit nicht zum Leben reicht. Öffentliche Auftraggeber sollen deshalb bei Vergabeentscheidungen auch die Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgeltregelungen berücksichtigen können.
Indem soziale, innovative und ökologische Kriterien durchgesetzt werden sollen, erfüllen sie eine Vorbildfunktion, auch für die private Wirtschaft. Es sollen kleine und mitteiständische Unternehmen leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und Dienstleistungen erhalten. Dieser Gesetzentwurf gibt den Kommunen für ihre Vergabeentscheidungen verlässliche Kriterien an die Hand.
Bei Vergabeentscheidungen sind künftig soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte einheitlich zu berücksichtigen. Dies wirkt einer Wettbewerbsverzerrung entgegen.
Die Wirtschaftlichkeit von Angeboten soll nicht allein anhand von Preisen, sondern auch anhand weiterer Grundsätze bewertet werden. Dies verhindert Unterbietungswettbewerb zulasten der Beschäftigten, der Bevölkerung und der Leistungsqualität. Öffentliche Aufträge sollen zukünftig nur noch an fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen vergeben werden. Diese müssen schriftlich erklären, dass sie ihren Beschäftigten jene Arbeitsbedingungen und Löhne gewähren, die der geltende Tarifvertrag vorgibt. Dies gilt im Übrigen auch für Leiharbeitskräfte sowie Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen.
Die Beschäftigten müssen mindestens nach TV-L bezahlt werden. Wir haben dazu einen Vorschlag: Entgeltgruppe 1, Stufe 2, für das Tarifgebiet Ost. Unser Grundsatz ist: Wenn die Leistungserbringung direkt durch die öffentliche Hand erfolgt, muss sie auch nach Tarif bezahlt werden. Es gibt also nur die logische Konsequenz, dass dies der Mindestbetrag ist.
Vergabe verfahren sind möglichst so zu wählen und zu gestalten, dass kleine und mittelständische Unternehmen bessere Chancen haben, berücksichtigt zu werden, und, wie ich bereits sagte: Das wirtschaftlichste Angebot ist nicht gleich das mit dem niedrigsten Angebotspreis. Dieser darf nicht entscheidend sein. Es sollen Leistungen an Nachunternehmer – ebenfalls ein beliebtes Thema – weitergereicht werden, um bevorzugt die mittelständischen Unternehmen zu unterstützen. Nachunternehmer müssen ihren Beschäftigten mindestens die gleichen Arbeitsbedingungen gewähren wie der Hauptauftraggeber. Auch dies wollen wir regeln.
Wir haben einige Bewertungsmaßstäbe zum Vergabeverfahren, zum Beispiel die umweltverträgliche Beschaffung. Güter und Leistungen, die im öffentlichen Auftrag beschafft werden, müssen umweltverträglich und energieeffizient sein. Öffentliche Auftraggeber müssen dafür sorgen, dass negative Umweltauswirkungen möglichst vermieden werden. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebots sind auch die Lebenszykluskosten in Gänze zu beachten.
Das Thema ILO Kernarbeitsnorm kennen Sie. Für mich ist es schon ein Skandal, dass es in Deutschland immer noch möglich ist, durch Kinderarbeit hergestellte Produkte in öffentlichen Ausschreibungen zu vergeben. Ich denke, darüber müssen wir sprechen. Wir wollen mit der ILO Kernarbeitsnorm als Erstes dafür sorgen, dass Waren und Gegenstände, die unter Missachtung dieser Norm hergestellt worden sind, nicht mehr in öffentlichen Ausschreibungen gefördert werden.
Wir haben noch weitere Kriterien hinzugefügt. Die Anbieter gleichwertiger Angebote werden bevorzugt, wenn sie Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, wenn sie an Ausbildungsverbünden teilnehmen und natürlich auch, wenn sie das Thema schwerbehinderte Beschäftigte beachten.
Auch das Thema Kontrolle spielt immer wieder eine Rolle. Wir wollen, dass es eine Kontrolle, angesiedelt beim Wirtschaftsministerium, gibt. Dazu finden Sie auch Ausführungen, wie wir uns das in der Umsetzung vorstellen. Natürlich ist auch das Thema Sanktionen von Bedeutung. Wer kontrolliert, kann auch sanktionieren. Auch hierbei müssen wir neue Wege gehen und konsequenter werden, um mit Steuergeldern finanzierte Ausschreibungen entsprechend durchzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mit dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes des Bundes vom Jahr 2016 ist also die Staatsregierung in der Pflicht, landesrechtliche Regelungen anzupassen. Dazu ist diese Staatsregierung leider bis heute noch nicht in der Lage, geschweige denn, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen auf irgendeine Art und Weise den Weg ins Parlament finden.
Mit dem Vorschlag meiner Fraktion hat das Parlament jetzt direkt die Gelegenheit, sich weiterzuentwickeln, weg vom bundesweiten Schlusslicht beim Thema Vergabe,
(Frank Heidan, CDU: Wir haben das beste Vergabegesetz in der Bundesrepublik,
Herr Tischendorf! – Weiterer Zuruf des Abg. Frank Heidan, CDU)
hin zu jemandem, der Vorbild werden kann. Insoweit freue ich mich auf die Arbeit in den Ausschüssen. Vielen Dank.
(Beifall bei den LINKEN)
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