„Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Normal fängt man als Opposition an mit dem Koalitionsvertrag und verweist darauf – brauchen wir aber nicht mehr. Es stand zwar im Koalitionsvertrag drin, dass CDU und SPD ein modernes Vergaberecht einführen, aber wir kennen ja spätestens seit der Wahl des Ministerpräsidenten, als die SPD ihre fünf Punkte aufgestellt hat, mit denen sie ihn mitwählen, dass das dann nicht mehr mit dabei war. Also war es für mich von da an schon klar, dass die SPD aufgegeben hat. Insofern fange ich nicht mit dem Koalitionsvertrag an – haben Sie es gemerkt?

Ich fange mit etwas anderem an: Am 16. Oktober vorigen Jahres haben die Bundes­ und Landesrechnungshöfe die sogenannte Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit verabschiedet. Darin forderten sie konsequent die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen für eine nachhaltige Politik. Das ist auch richtig; denn schlechterdings kann der Staat nicht von den Bürgern verlangen, dass sie beim Einkauf auf faire Produktion oder einen hohen Umweltstandard des Produktes achten sollen und selbst diesem Aspekt bei der Beschaffung nur eine untergeordnete Bedeutung zumisst.

Am 16. Juni 2015 titelte die „Sächsische Zeitung" mit der Überschrift „Harte Zeiten für Lausitzer Granit". In dem Artikel wurde darüber berichtet, dass bei öffentlichen Vergaben kaum noch heimischer Granit aus der Lausitz, sondern vorwiegend der aus Polen und China den Zuschlag bekommt. Von den ehemals mehreren Tausend Mitarbeitern in der Lausitz gibt es heute nur noch weniger als 30, die in der Gewinnung von Granit beschäftigt sind.

Grund dafür sind enorme Preisunterschiede durch Löhne, durch Sicherheitsstandards, die woanders nicht so eingehalten werden, und vor allem durch die billigen Transportwege. 20 Frachtschiffe, die auf unserem Planeten umherfahren, um uns mit Waren zu versorgen, stoßen so viel Schwefeldioxid aus wie alle Autos auf diesem Planeten: eine Milliarde. Während der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister ständig schwadronieren, was in der Lausitz beim Strukturwandel zu tun ist, sind sie nicht in der Lage, die Dinge, die wir hier direkt selbst beeinflussen können – nämlich eine faire öffentliche Auftragsvergabe -, auch nur ansatzweise auf den Weg zu bringen. Das ist der Stand.

Offensichtlich sind der Koalition die Überschriften in der Zeitung wichtiger als nachhaltige Wirtschaftspolitik. Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, das hat nichts mit guter Arbeit zu tun – es ist eher das Gegenteil. Wir wollen endlich das Prinzip der Auslagerung von Ausgaben aus Lohnkostengründen begrenzen -dazu unser Gesetzentwurf. Deshalb unterbreiten wir auch unseren Vorschlag, dass sich der Mindestlohn an der untersten Lohngruppe des öffentlichen Dienstes orientieren soll. Wenn es der öffentliche Träger selbst macht, muss er es ja auch bezahlen, und wir sehen nicht ein, dass für weniger Geld ausgeschrieben wird.

Durch die von uns vorgeschlagene Tariftreue – die übrigens in 14 von 16 Bundesländern bei der öffentlichen Auftragsvergabe gilt – kann das Qualifikations- und Dienstleistungsniveau gesichert werden. Dabei geht es eben nicht nur um die Lohnhöhe oder um die Arbeitszeit. In tarifgebundenen Unternehmen gibt es erfahrungsgemäß noch weitere Punkte, die in den Tarifverträgen stehen und die wir befördern wollen. Es geht um die Qualität von Beschäftigung, es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen und um die Ausbildung. Auch im Handwerksbereich wollen wir, dass bei öffentlichen Ausschreibungen mehr tarifgebundene Innungsmitglieder den Zuschlag erhalten und nicht die Mitglieder, die ohne Tarifbindung die eigene Innung an die Wand spielen. Wir sehen nicht ein, dass dieser haltlose Zustand in Sachsen weiter politisch hingenommen wird.

Ein weiteres Beispiel aus der Textilindustrie: Im Jahr 2012 wurde eine Studie veröffentlicht, die nachgewiesen hat, dass die sächsische Polizei mit Arbeitskleidung ausgestattet wurde, die in Mazedonien unter fürchterlichen Bedingungen produziert wurde. Es ging um die Arbeitsverträge der Frauen, um die hygienischen Zustände und darum, dass die Löhne nicht zum Leben ausreichen.

Wenn wir diesen Gesetzentwurf umsetzen würden, wären solche Vergabepraktiken in Sachsen sofort beendet. Wenn wir einerseits als öffentliche Hand Aufträge vergeben, wo durch die Lohnsenkungsspirale die Löhne in Deutschland am Ende so niedrig sind, dass die Sozialleistungen aufgestockt werden müssen – sei es aktuell bei Lohnkostenzuschüssen oder später bei der Rentenzahlung, wenn das Geld nicht ausreicht -, dann zeigt es den volkswirtschaftlichen Schwachsinn, den wir uns hier in Sachsen mit unseren Steuergeldern leisten. Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten sind eben auch die Lebenszykluskosten des Produktes oder die Dienstleistungen zu berücksichtigen. Hier haben wir übrigens keine unlösbaren Probleme, sondern das ist etwas, was in anderen Bundesländern – beispielsweise in Bremen, aber auch in Schleswig-Holstein oder Hamburg – bei der Vergabe bereits Alltag ist.

Übrigens wird das in der privaten Wirtschaft bei der Vergabe von Aufträgen schon längst erfolgreich praktiziert und auch mit solchen Standards geworben. Automobilzulieferer, Krankenhäuser und verstärkt immer mehr Lebensmittel- und Textildiscounter haben das als Markenzeichen erkannt. Was dabei heutzutage manche Lieferantenketten an Zertifizierung erfüllen müssen, das wird völlig selbstverständlich hingenommen, und es ist Privatwirtschaft. Es ist ein Vielfaches von dem, gegen das sich die Staatsregierung wehrt, als sei es der Untergang des Abendlandes. Zertifizierungen sind dazu da, dass sie die Transaktionskosten für alle Beteiligten verringern. Die Zertifizierung oder Gütesiegel sind also Branchenstandards. Deshalb haben sie auch in das Vergaberecht des Bundes und der europäischen Ebene Eingang gefunden. Man kann heutzutage glaubwürdige Siegel verlangen, das ist nichts Besonderes. Die Bundesregierung hat übrigens beispielsweise das Portal eröffnet www.siegelklarheit.de, auf dem dargestellt wird, was die Siegel aussagen und wie glaubwürdig sie sind.

Wir wollen, dass dieser Bestandteil unserer Vergaben wird. Eine Lebenskostenabschätzung muss gemacht werden. Das bedeutet nicht mehr nur die Frage, was ein Produkt zum Zeitpunkt der Anschaffung kostet, sondern die Frage, was es über den gesamten Lebenszyklus kostet. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass die Kommune sagt, sie hat ganz billig eingekauft, aber die Kosten für Abfallbeseitigung oder Recycling werden auf Dritte abgewälzt, und die bleiben dann auf den Kosten sitzen.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge spielt natürlich die ILO-Kernarbeitsnorm eine entscheidende Rolle. Das sind übrigens keine sozialen Wohltaten, sondern Mindestvoraussetzungen. Schwerpunkte sind hierbei die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen, die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als eine zentrale Voraussetzung für weltweite Armutsbekämpfung. Die Schaffung einer Vergabekammer für Aufträge auch unterhalb des Schwellenwertes zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung wird die Transparenz erhöhen. Öffentliche Aufträge sollen nur noch an Unternehmer vergeben werden, die bei der Abgabe ihres Angebotes schriftlich erklären, für sich und Nachunternehmerinnen und Nachunternehmer vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.

(Beifall der Abg. Marion Junge, DIE LINKE)

Die Durchführung dieses Gesetzes wird durch eine Vergabekontrollstelle überwacht. Vergabeprüfung unter dem Schwellenbereich soll nicht mehr bei der Rechtsaufsicht, sondern nach unseren Vorstellungen bei der Vergabekammer des Freistaates Sachsen angesiedelt werden. Damit wollen wir vergaberechtlichen Sachverstand bilden.

In der Ausschusssitzung hat sich die Koalition zu unserem Gesetzentwurf wieder einmal als Märchenerzählerin versucht. Da wurde doch ernsthaft behauptet, dass Sachsen ein besonders tolles Vergabegesetz habe, das anwenderfreundlich sei und das sich sogar andere Bundesländer anschauen und sich daran orientieren würden. Ich sage Ihnen ehrlich: Ich habe bei vielen solchen Diskussionen zur Vergabe teilgenommen und kenne nirgendwo jemanden, der unser Vergabegesetz in Sachsen besonders gelobt hätte. Doch die Koalition behauptet ernsthaft, dass wir mit unseren Vorschlägen nur Bürokratie schaffen und damit den Standortvorteil gegenüber anderen Bundesländern verspielen würden.

Das Auftragsverhalten ist aber immer ein Spiel der Konjunktur. Wenn nämlich die These stimmen würde, dass die Landesvergabegesetze das entscheidende Kriterium seien, dann müssten uns die Unternehmen hier in Sachsen bei unserem Vergabegesetz die Bude einrennen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Wir haben in Sachsen bei der Auftragsvergabe die gleichen Probleme wie die anderen Bundesländer. Unser Gesetzentwurf ist mit den Gewerkschaften, mit dem Bündnis „Sachsen kauft fair" und mit dem BUND gemeinsam erarbeitet worden und soll dazu führen, dass Sachsen ein Stück weit an die bundesrepublikanische Normalität anknüpft – nicht mehr und nicht weniger.

Das derzeitige Sächsische Vergabegesetz stellt keinen Bezug zu den Herstellungsbedingungen eines Produktes her und kümmert sich auch nicht um die Kosten für die Entsorgung dieser Produkte. Es unterstützt die Ausbeutung von Mensch und Umwelt und wird nicht einmal mehr den internationalen Rechtssetzungen oder der Nachhaltigkeitsentwicklung gerecht.

Ich kann als öffentlicher Auftraggeber, wenn ich den Begriff „Wirtschaftlichkeit" verwende, nicht nur auf den Nutzen schauen. Ich muss schauen, was mit dem Produkt verbunden ist.

Unser Gesetzentwurf erkennt veränderte Lebenswirklichkeiten an. Ob ein Gesetz neun, 23 oder 40 Paragrafen hat, ist unerheblich. Das war auch ein Vorwurf, den Sie uns gemacht haben. Niemand im Hohen Haus käme auf die Idee, unser Abgeordnetengesetz auf neun Paragrafen zu begrenzen und sich dann dafür feiern zu lassen. Für unsere eigene Handlungsgrundlage gilt das Gleiche wie heute für die Abstimmung über das Vergabegesetz: Was politisch notwendig ist, das muss auch in eigener politischer Verantwortung ausgestaltet werden

Wir werden dann bei der Abstimmung sehen, inwieweit die Mehrheit in diesem Haus dazu bereit ist, eine nachhaltige und faire Vergabe in Sachsen endlich auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

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