„Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Sehr geehrter Herr Präsident!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir verhandeln in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE über ein Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen. Ebenso liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs 6/17749) zum eigenen Gesetzentwurf vor. Diesen bitte ich mit dieser Rede ebenso als eingebracht zu betrachten, Herr Präsident.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als LINKE begreifen Demokratie als etwas Dynamisches – als etwas, das einer ständigen Entwicklung unterworfen ist und somit auch nie fertig oder perfekt ist. Es gilt also stets zu überprüfen, wie Menschen, die sich in einer Gesellschaft bewegen, mit ihrem Anliegen gehört werden können. Daher ist dieser Antrag ein Baustein in einer ganzen Reihe von Anträgen, die darauf abzielen, das Wahlrecht und die Mitbestimmungsmöglichkeiten für größere Teile der Bevölkerung zu gewährleisten und das Wahlrecht entsprechend zu modernisieren.

Aus diesem Grund besteht der Gesetzentwurf aus zwei wesentlichen Teilen. Einerseits geht es um die Erweiterung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, insbesondere auf kommunaler Ebene, andererseits geht es um die Absenkung des Wahlalters auf zunächst 16 Jahre. Ich möchte schon an dieser Stelle, Herr Präsident, um punktweise Abstimmung bitten.

Wir wollen also die Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene festschreiben. Wir formulieren dabei in unserem Gesetzentwurf das klare Ziel, indem wir sagen, dass Kinder und Jugendliche überall dort zu hören und zu beteiligen sind, wo ihre Belange berührt sind. Wir wollen das in den jeweiligen Hauptsatzungen der Gemeinden, Städte und Landkreise, festschreiben. Dennoch lassen wir diesen kommunalen Ebenen weitere Spielräume, wie sie dies vor Ort in jeweils geeigneter Weise ausgestalten können. Wir wollen natürlich, dass die Landkreise und Gemeinden diese geeigneten Mittel darlegen, damit der Gedanke der Mitbestimmung nicht zum zahnlosen Tiger verkommt.

Darüber hinaus wollen wir die Einrichtung von Kinder- und Jugendvertretungen in den Städten und Landkreisen Sachsens. Dadurch wollen wir die Möglichkeiten der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen auch in den Entscheidungs- und Diskussionsprozessen auch in den Kommunalvertretungen ausbauen.

Wichtig ist uns auch ein Vetorecht dieser Jugendvertretungen gegen die Entscheidungen der jeweiligen Kommunalvertretung mit entsprechend aufschiebender Wirkung sowie dem Ziel einer erneuten Befassung in den jeweiligen Stadt- und Gemeinderäten oder im Kreistag.

Wir haben zudem einen Hinweis aufgenommen, der sich aus der Fachanhörung im Sozialausschuss am 14.01.2019 ergeben hat. So haben wir den § 3 Abs. 2 zum Kommunalen Jugendbeteiligungs- und -mitbestimmungsgesetz geändert, indem wir die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Gewährleistung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten unterstützen wollen anstatt sie, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf, zu verpflichten.

Zudem ergänzen wir in unserem Änderungsantrag eine zentrale Beratungs- und Informationsstelle, welche die Gemeinden und Landkreise begleitet. Sie soll in diesem Sinne Ratgeber sein und den Informationsaustausch zwischen den Städten und Gemeinden voranbringen. Auch das war ein Ergebnis der Anhörung.

Es gibt heute schon in Sachsen einzelne herausragende Beispiele, wo das sehr gut funktioniert. Aber diese sind eben mit anderen Gemeinden nicht gut vernetzt; sie sind auch nicht den guten Rahmenbedingungen in Sachsen geschuldet. Sie sind eben Einzelbeispiele und werden es nach dem Status quo eben auch bleiben. Das wollen wir ändern.

Eine letzte Änderung findet sich in unserem Änderungsantrag. Wir haben im Artikel 5 in der Nummer 4 eine wichtige Klarstellung vorgenommen. Wir wollen, dass die zu schaffenden Stellen der kommunalen Beauftragten für die Kinder und die Jugendlichen unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Damit haben wir den eigenen Gesetzentwurf auch dank der Hinweise aus der Fachanhörung weiterqualifiziert und auch Kritikpunkte, glaube ich, abräumen können.

Nicht zuletzt wollen wir die Sächsische Verfassung ändern und die Rechte von Kindern und Jugendlichen festschreiben. Ich zitiere aus dem neuen Artikel 9: „Staat und Gesellschaft schützen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten. Bei allen Kinderbetreffenden Maßnahmen ist das Gemeinwohl ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."

Ähnlich im Artikel 18: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Achtung ihrer Würde als eigenständige Persönlichkeit und auch besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine gesunde, seelische, geistige und körperliche Entwicklung, auf die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung oder Ausbeutung. Ihnen ist durch Gesetz eine Rechtstellung einzuräumen, die ihren wachsenden Einsichtsfähigkeiten und Selbstständigkeiten gerecht wird. Kinder und Jugendliche sind unter Berücksichtigung ihres Entwicklungsstandes an allen sie oder ihre Belange betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen frühzeitig zu beteiligen."

So viel zum ersten Punkt, den ich schon benannt habe, also die Mitbestimmung. Jetzt zum zweiten wesentlichen Punkt unseres Gesetzentwurfs, das Wahlalter. Wir wollen das Wahlalter für Jugendliche auf 16 Jahre senken. Wir haben in diesem Punkt zunächst lediglich das aktive Wahlrecht angefasst. Klar ist, dass auch in unserer Fraktion die Frage nach dem passiven Wahlrecht für Kinder und Jugendliche diskutiert wird. Allerdings haben wir uns hier vor allem auf dem Aspekt des aktiven Wahlrechts konzentriert, um zunächst in Sachsen das einzuführen, was in anderen Bundesländern bereits gang und gäbe und geübte Praxis ist. Dazu gab es übrigens in der Fachanhörung keine einzige gegenteilige Auffassung.

Die Senkung des Wahlalters wollen wir für alle Wahlen auf Landesebene und kommunaler Ebene und nicht zuletzt auch für die Volksgesetzgebung anwenden. Aus diesem Grund wollen wir in der Verfassung des Freistaates Sachsen im Artikel 4 Abs. 2 das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abändern und in den Artikel 41 Abs. 2 Satz 1 die Klarstellung, dass es sich zunächst um das aktive Wahlrecht handelt, einfügen. Entsprechende Änderungen und Anpassungen finden Sie natürlich auch im Sächsischen Wahlgesetz, im Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid und jeweils in der Gemeinde- und Landkreisordnung.

Zehn Bundesländer haben bereits das aktive Wahlrecht mit 16 Jahren für Kommunalwahlen eingeführt, und immerhin vier Bundesländer haben dies für die Landtagswahlen ebenso geregelt. Ein aktuelles Urteil zum Wahlalter 16 stammt aus dem September 2018. Damals hatte die AfD in Thüringen gegen das Wahlalter 16 auf kommunaler Ebene in Thüringen geklagt, weil es aus ihrer Sicht verfassungswidrig sei. Die Verfassungsklage wurde durch das Thüringer Verfassungsgericht abgelehnt. Sowohl das Wahlalter 16 als auch das Recht, auf kommunaler Ebene Einwohneranträge ab 14 Jahren zu unterzeichnen, waren demnach rechtens.

Auch in Österreich – das wissen viele nicht – gibt es das aktive Wahlrecht für alle Wahlen seit 2007. Dort können 16-Jährige den Nationalrat, den Bundespräsidenten, die Landtage, die Gemeinderäte sowie die Bürgermeister wählen. Ausnahmen bestehen lediglich in einigen Bundesländern, wo der Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderates gewählt wird – wegen des eben schon erwähnten passiven Wahlrechts von 18 Jahren, das in Österreich noch gilt. Aber wie gesagt, man hat seit über zehn Jahren diese Erfahrung, und selbst die rechte Regierung hat bis zu ihrer aktuellen Krise keine ernsthaften Versuche unternommen, das zurückzudrehen.

Auch in der Jungen Union – so hat man mittlerweile gehört – wird laut darüber nachgedacht, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Also nehmen wir uns ein Herz und seien wir das fünfte Bundesland, das die Mitbestimmungsmöglichkeiten im Freistaat engagiert ausbaut. Sowohl die Beteiligungsmöglichkeiten im politischen Alltag als auch die Absenkung des Wahlalters für Wahlen und Volksentscheide wären ein großer Fortschritt.

Ich lade Sie ein, sich unserem Gesetzentwurf anzuschließen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

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