„Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG)“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Für mich ist heute aus mehreren Gründen ein sehr besonderer Tag. Zunächst: Alexander Dierks, herzlichen Dank für die Worte und das Wohlfeilen. Es scheint offenbar ein neuer Ton im Umgang miteinander, speziell in dieser Thematik einzuziehen. Insofern haben sich 15 Jahre Zugehörigkeit zum Sächsischen Landtag gelohnt.
Frau Präsidentin, bedanken möchte ich mich auch bei Ihnen, beim Präsidenten und bei der Landtagsverwaltung, nicht nur, dass wir es geschafft haben, dass es
regelmäßige Live-Übertragungen gibt. Wenn Sie heute auf die Landtags-Seite geschaut haben: Es gibt auch eine Untertitelung der Liveübertragung, sodass auch Menschen mit Beeinträchtigung das Geschehen im Landtag verfolgen können. Ein ganz wichtiger Auftrag ist erfüllt.
(Beifall bei dert LINKEN, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, nach 15 Jahren im Sächsischen Landtag, halte ich nun die definitiv letzte fachpolitische Rede als Abgeordneter in diesem Haus. Sie sehen es mir nach, wenn ich mich auf diesen Text konzentriere. Aufgrund bestimmter gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist es mir leider nicht mehr möglich, ganz frei zu reden und auf alle Dinge zu reagieren. Selbst wenn ich das – wie sagt der Sachse -täte, dann würde ich vielleicht den Faden verlieren und das muss nicht sein. Ich möchte meiner Fraktion auch die Redezeit nicht klauen.
Ich rede heute zu einem Gegenstand, um den wir als Fraktion seit etwa acht Jahren mit unterschiedlichen Mitteln und unter unterschiedlichen Regierungskonstellationen gerungen haben. Es geht um die grundlegende Überarbeitung des im Wesentlichen aus dem Jahr 2004 stammenden Integrationsgesetzes, in dem die sächsischen Prämissen für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Freistaat Sachsen festgeschrieben sind. Einerseits freue ich mich darüber, dass ich in der letzten Plenarwoche meines aktiven Abgeordnetenlebens zu genau diesem Thema sprechen kann, das mir in den vergangenen drei Wahlperioden des Landtages wichtigstes politisches Anliegen und Wirkungsfeld war.
Andererseits bin ich darüber betrübt, denn selbstverständlich hatte ich gehofft, dass diese dringend notwendigen Gesetzesänderungen sehr viel früher passieren. Aber wir haben es andeutungsweise von Herrn Dierks vernehmen können. Zum Glück seid Ihr eingesprungen, dass es möglich wird, dass wir heute überhaupt ein Inklusionsgesetz – ich sage es mit meinen Worten – im Sächsischen Landtag beraten und möglicherweise verabschieden können.
Der Werdegang des hier in Rede stehenden Gesetzentwurfs meiner Fraktion mit der Drucksache 6/13144 und dem Titel „Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächslnklusG)" hat nach meinem Ermessen in besonderer Weise und in besonderem Maße zu wesentlichen Veränderungen in der sächsischen Inklusionspolitik beigetragen. Er ist ein gutes Beispiel dafür, dass es mit fundierter Oppositionspolitik gelingen kann, zwar nicht alles, aber mit Geduld und Engagement doch Einiges in Bewegung und zur Veränderung zu bringen. Darüber freue ich mich natürlich. Diese Behauptung möchte ich begründen, indem ich etwas ausführlicher auf die Vorgeschichte eingehe.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat sich in allen Wahlperioden des Sächsischen Landtages parlamentarisch und außerparlamentarisch sehr für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen in Sachsen eingesetzt. Die Recherche zu dieser Rede zeigte, dass unsere Vorgängerfraktionen der LINKEN die ersten waren, die für Gesetze geworben haben, die uns heute selbstverständlich sind – bereits in der 1. Wahlperiode mit einem Entwurf im Sinne des heutigen Gesetzes über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche – Klaus Bartl wird sich sicherlich sehr daran erinnern – oder in der 2. Wahlperiode mit einem Entwurf, der als Ideengeber für das heute noch als obsolet zu beschließende Sächsische Integrationsgesetz gelten kann.
Hier spreche ich Sie an, Frau Clauß. Sie haben sich in gewisser Weise an dieser Diskussion beteiligt. Ich erinnere dabei an Hans-Jörg Kannegießer, der sich für Ihre Fraktion sehr eingesetzt hat.
Eine neue Qualität wurde wie angesprochen im Jahr 2003 mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von PDS und SPD erreicht. Damals bestand mit Sicherheit das Ziel, die alleinregierende CDU endlich zu einem Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu bewegen. Dazu kam es im Jahr 2004. Da schließt sich der Kreis, Frau Clauß, in Bezug auf Hans-Jörg Kannegießer. Aber es stand von Anfang an in der Kritik, denn es gilt nur für die Landesebene, was uns veranlasste, den gemeinsamen Entwurf 2008 erneut und diesmal allein einzubringen. Ich kann mich noch erinnern, Herr Gerlach hatte uns dafür damals verdroschen, weil wir uns erlaubt haben, dieses Gesetz noch einmal aufzurufen. Er hat dabei aber übersehen, dass wir das Gesetz eben nicht nur auf Landesebene wollten, sondern dass es uns um Regelungen für den Freistaat insgesamt und insbesondere auch für die kommunale Ebene ging.
Bekanntlich ging die 3. Wahlperiode des Landtages im Spätsommer 2009 zu Ende, und wenige Monate vorher, am 26. März, war in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich geworden. Damit änderte sich behindertenpolitisch enorm viel. Wir haben die UN-BRK sehr begrüßt. Endlich gab es ein Völkerrecht, das einen wichtigen Paradigmenwechsel in der Politik festschrieb: den Übergang vom medizinisch-sozialen zum menschenrechtlichen Behindertenkonzept.
Endlich war auch rechtlich klar: Menschen mit Behinderungen sind nicht als defizitäre hilfebedürftige Wesen zu sehen, sondern als Mitmenschen mit den gleichen Rechten auf ein selbstbestimmtes Leben und auf gesellschaftliche Teilhabe wie alle anderen auch. Ich kann mich noch sehr genau an die Worte der damaligen Sozialministerin Helma Orosz erinnern, die gesagt hat, wenn diese Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland greifen und auf den Weg gebracht sind, werden wir uns auch im Freistaat Sachsen entsprechend einbringen. – Sie wissen, was geworden ist.
Selbstverständlich bedeutete das auch für unsere Fraktion ein Umdenken, zumal sich dasselbe zeigte, wie schon die vielen Jahre vorher, nämlich dass die CDU-geführte Regierung bzw. Koalition trotz dieser Reaktion keinerlei Anstalten machte, machen wird, die UN-Behindertenrechtskonvention ohne Druck der Opposition in sächsisches Landesrecht umzusetzen. Gemeinsam mit der SPD setzten wir deshalb 2011, also vor acht Jahren, einen Prozess in Gang, um zu einem sächsischen Inklusionsgesetz oder zumindest zu einer gravierenden Novellierung des Integrationsgesetzes für Menschen mit Behinderungen zu kommen. Wir trafen uns damals über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren fünfmal mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Vereine behinderter Menschen, um Gesetzestextentwürfe zu diskutieren, bis dann am 2. Mai 2013 hier in diesem Haus Hanka Kliese und ich – übrigens Hanka, die Zusammenarbeit war super, und sie war es auch danach noch, das darf ich heute einmal verkünden – unsere Reden zur ersten Lesung des Entwurfs eines sächsischen Inklusionsgesetzes halten konnten.
Wer damals dabei war, wird sich daran erinnern, dass es das erste Mal war, dass es in diesem Raum eine Übersetzung dieser Reden mit einer Gebärdensprachdolmetscherin gab. Heute, sechs Jahre später, ist dies zumindest in diesem Themenbereich selbstverständlich geworden. Dafür vielen Dank. Ich wünschte mir, dass alle Debatten im Landtag, Herr parlamentarischer Chef der CDU-Fraktion, mit Gebärdensprache übersetzt würden, wie das in vielen anderen Ländern schon Praxis ist.
(Beifall bei den LINKEN, der CDU und der SPD)
Meine Damen und Herren, vielleicht fragen Sie sich, warum ich das so ausführlich dargestellt habe. Es gibt dafür mehrere Gründe. Zum einen entspricht der hier in Rede stehende Gesetzentwurf meiner Fraktion weitgehend dem gemeinsamen Entwurf aus der 5. Wahlperiode. Ich weiß, dass uns dies hin und wieder vorgeworfen wird, aber es war ein guter und sehr weitgehender Entwurf, der vor der Einrichtung und dann auch im Laufe des Geschäftsganges umfassend diskutiert worden war. Freilich musste er etwas aktualisiert werden, was auch getan wurde. Zum anderen wiederholte sich ein Regierungsverhalten, das nicht überraschte, aber sehr enttäuschend für alle Menschen mit Beeinträchtigungen in Sachsen und auch für uns war; denn der Koalitionsvertrag für die Zeit nach dem Bundesteilhabegesetz kündigte einen Regierungsentwurf an, der nicht kam. Es brauchte das Handeln und; ich glaube, in besonderer Weise auch der Initiative der SPD, dass wir heute einen Vorschlag hier im Haus haben.
Also entschlossen wir uns einmal mehr, Druck aufzumachen und haben den Gesetzentwurf vor etwa einem Jahr eingebracht, aber mehr oder weniger als Platzhalter genutzt. Das hat insoweit funktioniert, wenn ich das so sagen darf, als dass wir heute zum Ende der 6. Wahlperiode nun über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Ablösung des Sächsischen Integrationsgesetzes abstimmen werden. Wenngleich ich froh darüber bin, dass es ein neues Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen geben wird, ist es doch sehr bedauerlich und bezeichnend, dass sich die Koalition nicht dazu durchringen konnte, alle im Vorschlag des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 28. September 2017 enthaltenen Forderungen in den Entwurf zu übernehmen.
Damit haben wir am vorliegenden Koalitionsentwurf allein schon deshalb weiterhin wesentliche Kritiken. Diese betreffen unter anderem die Beschränkung des Geltungsbereiches des Gesetzes auf Landesebene, sodass sogar die Kommunen ausgenommen sind, ferner das Fehlen von Barrierefreiheitsanforderungen im Bereich Bau und Verkehr, was eine wesentliche strukturelle Behinderung ist, die sich in dem Slogan „Behindert ist man nicht, behindert wird man" widerspiegelt, oder das Fehlen der Beweislastumkehr im Rahmen des Benachteiligungsverbotes, wodurch behinderte Menschen dem Staat nachweisen müssen, dass sie tatsächlich benachteiligt werden und nicht umgekehrt.
Meine Damen und Herren! Ich nenne das verkehrte Welt. Sehr kritisch sehen wir zudem die mehrfach enthaltenen Finanzierungsklauseln. Meine Damen und Herren, Menschenrechte sind unteilbar. Sie sind deshalb nicht unter Haushaltsvorbehalt zu stellen. Die Frage kann nur lauten, wie die erforderlichen Mittel aufgebraucht werden können, nicht ob sie aufgebraucht werden, um Menschen tatsächlich teilhaben zu lassen.
(Beifall bei den LINKEN)
Es ist also eine Frage des politischen Willens. Das möchte ich abschließend mit auf den Weg geben.
Zusammenfassend ist zu sagen: Der Gesetzentwurf meiner Fraktion in Drucksache 6/13144 geht bezüglich des Teilhaberechtes wesentlich weiter und enthält alle fehlenden Punkte. Sie haben noch die Chance, diesem zuzustimmen. Zum Teil der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse haben wir einen eigenen Gesetzentwurf, zu dem mein Kollege Klaus Bartl sprechen wird, eingebracht. Da dies in diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls zur Diskussion steht, habe ich jetzt darauf verzichtet, und wir haben darauf verzichtet, einen Änderungsantrag zu dem Entwurf der Koalition zu machen. Wenngleich wir diesen Gesetzentwurf der Koalition für einen Fortschritt ansehen, können wir uns aber aufgrund der genannten Defizite zu diesem Entwurf lediglich enthalten. Ich hoffe, Sie können mir das nachsehen.
Meine Damen und Herren! Ich will die Gelegenheit nutzen, mich für die Fairness bei Ihnen zu bedanken, die es gerade bei dieser Problematik und dieser Thematik im Sächsischen Landtag immer gegeben hat. Wir sind uns nie angegangen. Die Arbeit mit den Behindertenpolitischen Sprechern der Fraktionen hat Spaß gemacht. Natürlich waren wir hier und da nicht immer einer Meinung.
Es hat aber auch mit den jeweiligen wissenschaftlichen Mitarbeitern der Fraktionen Spaß gemacht, die mit diesem Thema beschäftigt waren. Aber Sie erlauben mir, dass ich mich hier in der Runde ganz besonders bei Frau Dr. Martina Große, der parlamentarisch-wissenschaftlichen Beraterin meiner Fraktion, bedanke. Es war eine engagierte Arbeit, die sie geleistet hat. Vielen herzlichen Dank.
Ihnen alles Gute.
(Beifall bei den LINKEN, der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)
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