„Gesetz zur Einführung einer Stellenzulage für Justizwachtmeister im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst bei den Gerichten im Freistaat Sachsen“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Leipzig Anfang Februar dieses Jahres: Es wird in den Medien bekannt, dass ein Mitglied der Heils Angels, Stefan S., ein Hauptverdächtiger bei einer tödlichen Schießerei zwischen verfeindeten Rockergruppen auf der Leipziger Eisenbahnstraße im Jahr 2016, vom Mitglied einer rivalisierenden Gruppe öffentlichkeitswirksam vor Gericht erschossen werden soll. Der Plan flog rechtzeitig auf und konnte mit Unterstützung der Polizei bereits vor der Ausführung im Gerichtssaal vereitelt werden.

Dresden am 27. November 2018: Ein Angeklagter schlägt vor dem Landgericht den Jugendamtsleiter der Stadt Dresden brutal zusammen.

Wenige Tage später, am 30. November, wird im Dresdner Justizzentrum, wo Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft ihren Sitz haben, ein Justizwachtmeister niedergeschlagen.

Bereits am 14. November 2018 titelt das Portal TAG 24: Sicherheitsalarm im Gericht; immer mehr Besucher kommen bewaffnet. Es berichtet, dass in eben diesem Fachzentrum in Dresden bis zum damaligen Zeitpunkt im Jahr 2018 sage und schreibe 7 912 gefährliche Gegenstände beschlagnahmt worden seien.

Zwickau 8. März dieses Jahres: Ein Zeuge wird vor dem Amtsgericht beim Verlassen des Gebäudes von mehreren Personen zusammengeschlagen.

Die Aufzählung ließe sich beliebig fortführen. Immer wieder sind es die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, die in solchen Situationen einschreiten und sie wieder unter Kontrolle bringen – unter Risiko und Einsatz ihrer körperlichen und mentalen Unversehrtheit. Das endet auch nicht mit dem Dienstschluss, der je nach Verhandlungslage vor dem Gericht auch gut und gern einmal zwei, vier oder sechs Stunden länger ausfallen kann, als es die reguläre Dienstzeit eigentlich vorsieht. So nehmen die Justizwachtmeister psychisch belastende Zeugenaussagen, zum Beispiel bei Fällen, bei denen es um sexuellen Missbrauch von Kindern geht oder Ähnlichem, mit nach Hause oder sind in ihrer Freizeit mit Anfeindungen von Personen konfrontiert, die sie in der Vergangenheit bei Gericht vorgeführt haben und die meinen, sie hätten noch eine Rechnung mit den Bediensteten offen.

Wie ich bereits mit meiner Rede bei der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes vor dem Hohen Hause Ende Januar dieses Jahres dargelegt habe, ist das Anforderungsprofil an den Beruf des Justizwachtmeisters in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten deutlich gestiegen. Vom ursprünglichen „Amtsboten und Gerichtsdiener" hat sich das Berufsbild zum Vollzugsbeamten gewandelt, der etwa zur Hälfte nach dem Strafvollzugsgesetz oder dem Polizeigesetz arbeitet und verstärkt mit Aufgaben im originären Sicherheitsbereich im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, – Justizminister Gemkow wird Augen machen -, betraut ist. Das wurde uns bei der Sachverständigenanhörung vor dem Verfassungs­und Rechtsausschuss am 27. März auch unisono von allen geladenen Expertinnen und Experten bestätigt.

Was indessen nicht spürbar mit den Anforderungen gewachsen ist, ist die Besoldung. Der verehrte Kollege Modschiedler ist derzeit nicht anwesend. Er hat aber sein Nein zu unserem Gesetzentwurf für die CDU im Verfassungs- und Rechtsausschuss unter anderem damit gerechtfertigt, dass die Einstiegsebene für den Amtsbereich des Justizwachtmeisters auf eine A 4 angehoben wurde, was monatlichen Bezügen in Höhe von 2 164,17 Euro brutto entspricht. Das ist letzten Endes eine Farce. Das ergibt nach Abzügen, unter anderem der abzuschließenden privaten Krankenversicherung, Nettobezüge, die nur knapp über dem Mindestlohnniveau liegen. Das ist bei den Wachtmeistern im Einstiegsamt auf jeden Fall ein Fakt.

Wenn er in der Stufe 5 der A 6 ist – das ist das derzeitige Spitzenamt, das^ entlohnt werden kann, der goldene Justizwachtmeister -, bekommt seit Beginn des Jahres 2 579,46 Euro mit erfolgter Teilübernahme der letzten Tarifeinigung gezahlt. Das ist, bezogen auf seine Verantwortung, seine komplexen Aufgaben, die er hat, letzten Endes auch eine Missachtung. Denn wenn die A 6 das höchste der Gefühle ist, was einem Leiter einer Wachtmeisterei zukommt – verantwortlich für 40 bis 50 Bedienstete, für Dienstplanung, Urlaubsplanung, Fahrdienst, Vorführ- und Sicherheitsdienst, Ordnungsdienst und dergleichen mehr-, ist aus dieser herausgehobenen Position heraus dieses „Salär" überhaupt nicht mehr vertretbar. In Bayern starten Anwärter im Einstiegsamt zwar auch mit der A 4, haben aber nach beanstandungsfreier Dienstverrichtung nach sechs Jahren die Garantie, in der A 6 zu sein. In Bayern können dann in der weiteren Personalentwicklung die Justizwachtmeister bis zur A 9 kommen. Bei uns endet es in der A 6 Stufe 5.

Es ist nicht länger vertretbar – das ist unsere Überzeugung -, dass diejenigen, die das Amt prä unserer Justiz ausüben, der erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind und die unter einem hohen persönlichen Einsatz tagtäglich für das Funktionieren unserer Rechtspflege sorgen, mit einer solchen Besoldung, wie sie sich im ganzen Beamtenbereich kaum noch als geringere findet, abgespeist werden. Das ist aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand.

(Beifall bei den LINKEN)

Ihre Verteidigungslinie zu unserem Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen von der Koalition – das Anliegen sei richtig, aber der Weg sei falsch, dieser Beamtenbereich als solcher müsse eine höhere Einstufung in der Grundbesoldung mit tarifvertraglichen Anpassungen für Angestellte erfahren – wirkt auf die Betroffenen auch wieder wie eine Verhöhnung. Das hätten Sie doch, wenn Sie das gewollt hätten, bereits mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz Ende 2013 machen können. Da bestand der Fakt als solches bereits. Sie hätten es auch mit dem Haushaltsbegleitgesetz vor einem halben Jahr machen können. Dort hatten wir im Grunde genommen den Antrag gestellt. So aber ist der Doppelhaushalt 2019/2020 abgesegnet, ohne das die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister amtsgerecht bedacht werden.

Auch zu dem heute in Tagesordnungspunkt 30 zur zweiten Lesung anstehenden Gesetzentwurf Ihrer beiden Koalitionsfraktionen CDU und SPD „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versordnungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften", Drucksache 6/17566, wackeln Sie in puncto Besoldungsanhebung für die Justizwachtmeister mit keinem Ohr. Mehr noch: In der getroffenen Vereinbarung zur Übertragung der Tarifeinigung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamten werden die den Tarifbeschäftigten gewährten Zuschüsse von mindestens 100 Euro für 2019, mindestens 90 Euro für 2020 und wenigstens 50 Euro für 2021 den Beamten der unteren Besoldungsebene und damit den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister wiederum nur abgeschmolzen gewährt. Dass Sie sich dabei auf das Abstandgebot berufen, ist für den Justizwachtmeister beim Blick ins Portemonnaie wenig tröstlich.

Schon deshalb ist es als Zwischenschritt legitim, wenn wir – wie gesagt, schon beginnend im letzten Jahr in der Haushaltsdebatte – fordern, dass als erster Schritt, um diese Ungerechtigkeit zu beenden, zumindest zu relativieren und den Beruf auch für Interessenten wieder attraktiver zu machen, den Justizwachtmeistern im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst eine Stellenzulage als Ausgleich für die sich in den letzten Jahren rasant erhöhten Gefährdungen und Belastungen in der Dienstausübung gezahlt wird.

Wenn alle anderen Berufsgruppen unter den sächsischen Landesbeamten, deren Arbeitsaufgabe naturgemäß mit mehr oder weniger besonderen Gefährdungen und Belastungen verbunden sind – von Polizisten über Zöllner, Feuerwehrleute, Verfassungsschützer bis zu Strafvollzugsbediensteten -, eine Stellenzulage erhalten, jüngst mit dem Haushaltsbegleitgesetz sogar deutlich angehoben und ruhegehaltsfähig gemacht – wieso dann gerade die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, die tagtäglich ihren Allerwertesten riskieren, nicht? Wieso diese Gruppe nicht?

Einzelfallbeispiele aus dem Landbezirk Görlitz heranzuziehen und Pars pro toto die Belastungssituation aller Justizwachtmeister in Sachsen zu relativieren, ist aus unserer Sicht mehr als fragwürdig, vor allem, wenn der Vertreter des Bundesverbandes der Strafvollzugsbediensteten in seiner schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss angibt, dass aus seiner Sicht circa 90 % der Justizwachtmeister eine solche Stellenzulage verdienen würden, wenn man dieses Kriterium gefährdende Aspekte vergleicht.

Ihre Argumentation in der Abschlussberatung des Ausschusses, die Gewährung der Stellenzulage für die Justizwachtmeister würde zu einer Kürzung der ihnen aufgrund anderer Arbeits- und Eingruppierungsinhalte gewährten Amtszulage nach § 44 des Sächsischen Besoldungsgesetzes wieder aufzurechnen sein, ist ebenso irrig wie die Auffassung, eine Anhebung der Grundbesoldung erspare die Stellenzulage. Beweis: Nach § 51 des Sächsischen Besoldungsgesetzes bekämen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister auch in Sachsen neben der Amtszulage, die übrigens qua Gesetz unwiderruflich ruhegehaltsfähig und Bestandteil des Grundgehalts ist — vergleiche § 44 (2) – eine Stellenzulage, wenn sie „in abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte verwendet werden". Wenn wir solche abgeschlossenen Vorführbereiche haben, und sie werden dort verwendet, bekommen sie die Stellenzulage neben der Amtszulage.

Angesichts der Tatsache, dass es in Sachsen aber keine solchen abgeschlossenen Vorführbereiche wie an Gerichten anderer Bundesländer gibt, zu argumentieren, deshalb entfalle für sächsische Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister der Anspruch auf eine sogenannte Gitterzulage, ist schon perfide. Das Gegenteil ist doch der Fall. Gerade weil es Vergleichbares, zum Beispiel geschlossene Schleusensysteme, aufgrund der baulichen Gegebenheiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht gibt, macht das die Arbeit der Justizwachtmeister umso schwieriger, weil zum Beispiel die Vorzuführenden nicht strikt von Besuchern getrennt werden können und dadurch ein erhöhter Fluchtanreiz besteht.

Solche Spitzfindigkeiten sind angesichts der Leistungen, die diese Frauen und Männer Tag für Tag für das Funktionieren der Rechtspflege erbringen, einfach unwürdig.

(Beifall bei den LINKEN)

Auch das letzte Argument, das Sie im Ausschuss zur Rechtfertigung Ihrer Zustimmungsverweigerung vorbrachten, dass von der von uns mit dem Gesetzentwurf angestrebten Stellenzulage nur verbeamtete Justizwachtmeister profitieren würden, stimmt einfach nicht, weil die Zulage – wie in der Anhörung von allen anwesenden Experten aus der Branche bestätigt – nach TV-L § 19 a analog auch Wachtmeistern im Angestelltenstatus unverkürzt zustünde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir appellieren wirklich an Sie; Überdenken Sie Ihre Haltung in dieser Sache! Weichen Sie nicht mit Scheinargumenten aus! Beispielsweise Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben 2014, als Sie selbst zur Opposition gehörten, einem ähnlichen Antrag von uns, Drucksache 5/12599, in dem es ebenso um diese Gitterzulage für Wachtmeister ging, zugestimmt. Tun Sie das auch heute! So lange währt die Legislaturperiode nicht mehr, vielleicht auch nicht Ihre Ehe mit der CDU. Senden Sie mit uns ein Zeichen an die circa 370 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, dass wir als Gesetzgeber, als Volksvertreterinnen und Volksvertreter deren Arbeit schätzen, auch wenn das nicht unbedingt die größte Wählergruppe ist. Aber ohne sie wäre der Justizalltag ernsthaft in Gefahr.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Kurzintervention

Klaus Bartl, DIE LINKE: Danke sehr, Herr Präsident. – Herr Kollege Kirmes, vorhin habe ich das schon gesagt: Ende 2013 haben wir ein Dienstrechtsreformgesetz gemacht, obwohl wir alle schon wussten, dass die Justizwachtmeister absolut am Ende in der Besoldung liegen und nicht mehr angepasst besoldet werden im Verhältnis zum Inhaltswandel ihrer Arbeit. Im Dezember 2013 hätte man ohne Weiteres darüber reden können. Das erste Mal haben wir es 2014 aufgelegt; das habe ich vorhin auch gesagt, da hat zum Beispiel die SPD zugestimmt. Das war also aufgelegt.

Wir hätten es dann mit dem Haushaltsbegleitgesetz für 2017/2018 weitermachen können, wir hätten es mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2018/2019 machen können. Dort hatten wir es sogar als Stellenzulage beantragt. Da hätten Sie sagen können: Ja, wir machen das viel prinzipieller, wir gehen in die Besoldungsproblematik, in die Besoldungsgruppe hinein. Das ist nicht geschehen.

Jetzt geht es um 360 Leute, und Sie erklären mir: Wir haben dafür kein Geld. Wir haben vor Kurzem gehört, dass wir im Grunde genommen, um Bagatelldelikte, also sprich: um jeden Tafel-Schokoladen-Dieb verfolgen zu können, 30 Leute mehr – 8 oder 10 Staatsanwälte und 5 Richter mit allem drum und dran – aus der Verfügungsreserve einstellen. Da fällt mir nichts mehr ein.

Wie wollen Sie das denn den Leuten zumuten, die Tag für Tag ihren Allerwertesten hinhalten. Die Justizwachtmeister sind die, die fast bei jedem sensiblen Prozess mit Vollbild und allem drum und dran im Fernsehen erscheinen, die dann nach Hause gehen und unter Umständen mit Leuten zu tun haben, die letzten Endes sie gerade einmal erlebt haben oder am Tag vorher, an dem sie ihnen etwas beschlagnahmt haben.

Das ist jetzt einfach unanständig, so zu reagieren. Das ist unser Problem. Dass man da nicht springt, verstehen wir nicht.

(Beifall bei den LINKEN – Svend-Gunnar Kirmes, CDU, steht am Mikrofon

Weitere Rede

Klaus Bartl, DIE LINKE: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Das hat auch nochmal meine Vorrednerin gesagt. Es ist überhaupt kein Streit. Wir brauchen eine komplexere Lösung, über die wir auch ausgewogen nachdenken können, obwohl wir schon viel Zeit dafür hatten. Das Signal, dass dort etwas getan werden muss, liegt vier bis fünf Jahre schon zurück.

Es ist schlicht und ergreifend, wie es bei der Rechtsmedizin auch war, wir brauchen immer acht bis zehn Jahre, bevor wir begreifen, dass das Leben jetzt schlicht und ergreifend eine Entscheidung braucht. Genau das ist es auch, worüber sich ein Teil unserer Menschen draußen aufregt, dass wir über alles Mögliche reden, aber nicht zu einer wirklichen Abhilfe schaffenden Entscheidung kommen – Punkt 1.

Punkt 2 – wir reden in dem Gesetzentwurf nicht von Gitterzulage – aus gutem Grund. Noch einmal: Es gibt Berufsgruppen, die werden im § 46 bis § 52 des Besoldungsgesetzes benannt, die eine herausgehobene besondere originäre Gefährlichkeit in ihrer Tätigkeit haben, besonderen Belastungen, körperlicher, physischer, psychischer Art etc. Das sind Polizisten, Zollbeamte, es sind beispielsweise Verfassungsschutzbeamte, Feuerwehrleute und Zöllner aufgeführt usw.

Bei den Justizwachtmeisterinnen und -meistern haben wir nicht das Kriterium, dass sie im geschlossenen Vorführbereich sind, wie das beispielsweise in Berlin Plötzensee oder Moabit und dergleichen ist. Das gibt es nicht mehr – zum Glück, da es mit modernen Gerichtsgebäuden und mit ganz anderen strukturellen Voraussetzungen zusammenhängt. Wir haben aber inzwischen einen Wandel, dass Sie in Größenordnungen Sicherheitsaufgaben vornehmen, Aufgaben wie der Polizist, wie der Strafvollzugsbedienstete, wie der Maßregelvollzugangestellte, der es gleichermaßen bekommt. Jetzt wollen wir, dass sie das als entsprechende Zulage -wir können es ja Gefährdungszulage nennen – bekommen. Alle fragen dann: Warum denn wir nicht, wenn das bei allen, bei denen das Kriterium zutrifft, inzwischen zugestanden ist.

Das ist doch eine handgreifliche Besoldungsungerechtigkeit. Diese löse ich jetzt auch nicht damit, dass ich sage, ich bringe eine höhere Grundeinstufung auf die A5 oder Ähnliches mehr, oder ich gehe bis zur A7. Das ist das eine. Wir haben zunächst den Grundsold, der aus den §§ 1 und 2 resultiert. Dieser muss amtsangemessen sein muss. Wir haben weitere in die Gesamtbesoldung eingehende Zulagen. Darunterfällt, wenn es die Voraussetzungen gibt, eine Stellenzulage.

Wir meinen, dass sie inzwischen nicht mehr aus der Problematik, dass sie vorwiegend in vergitterten Räumen Dienst tun, sondern dass sie sich aus der Art und Weise, wie sie jetzt im Vorführdienst, im Kontrolldienst, im Einlassdienst, im Sicherheitsdienst mit Gefährdungselementen umgehen müssen, eine solche Zulage verdient haben.

Deshalb ist es keine Gitterzulage mehr, es ist eine originäre Gefährdungszulage, wie sie andere Berufsgruppen auch bekommen. Es ist nicht nur ein erster Schritt, sondern auch eine logische Reaktion allein auf diesen Fakt. Deshalb denke ich, es hilft nicht mehr viel mit rausreden.

(Beifall bei den LINKEN)

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