„Gesetz zur Änderung des Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Damen und Herren Abgeordnete,
das Gesetz zur Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes wurde mit Wirkung zum 01.07.2017 beschlossen. Dass der Unterhaltsvorschuss auf Bundesebene neu geregelt werden musste, ist sozial-politisch unbestritten – ein wichtiges Ziel gewesen. Die Linksfraktion hat auf Bundesebene 10 Jahre dafür gekämpft. Nicht all´ unsere Vorstellungen wurden aufgegriffen und umgesetzt.
Wir haben hier auf Landesebene sehr ausführlich über die Gesetzesänderungen diskutiert. Das soll heute aber nicht unser Gegenstand sein.
Heute steht der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetzes zum Unterhaltsvorschuss zur abschließenden Diskussion.
Das wir dieses Gesetz erarbeiten müssen, ist uns allen klar. Über den Inhalt lässt sich diskutieren.
Deshalb haben wir dazu eine Anhörung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz beantragt. Landratsämter und kreisfreie Städte waren und sind sehr unzufrieden mit der jetzigen Finanzierung der erforderlichen Ausgaben. Der Sächsische Städte-und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag stehen hinter den Kommunen. Es ist ganz einfach gesagt eine Aufgabenerweiterung für die Landkreise und kreisfeien Städte, denen dabei ein Mehrbelastungsausgleich zusteht. Und so wie es jetzt umgesetzt werden soll, ist es einfach eine Mogel-packung. Sie machen mit Ihrem Entschließungsantrag deutlich, dass Sie die Probleme in der Umsetzung erkannt haben.
Schauen wir uns einige wenige Zahlen an:
Nehmen wir die Stadt Dresden und betrachten die Jahre 2016 und 2018(bis September)
UVG Anträge: 2016 waren es 3.613 und 2018 schon 6.871
Ausgaben: 2016 – 6,95 Mio. Euro und 2018 bis September 17,53 Mio. Euro.
Die Stadt Dresden hat dazu noch einmal Ausgaben von 1,2 Mill. Euro für Personal- und Sachkosten.
Oder der LK Meißen:
2016: 1800 Anträge / 2018: 3800 Anträge
Leistungskosten: 2016: 3,3 Mill. Euro / 2018: (3/4 Jahr) 6,4 Mio. Euro
Vorschau 2019: 10,3 Mio. Euro
Somit eine Steigerung um 200%, da sind noch keine PK und SK dabei. Das bedeutet für die Kreisumlage ein + von 0,7%.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf sollen die Einnahmen und Ausgaben des UVG gesichert und eine neue Verteilung festgelegt werden, wer von Bund, Land und Kommune welche Lasten zu tragen hat. Von den Leistungsausgaben wohl gemerkt und aus der Rückgriffsverwaltung.
Der Gesetzentwurf, den wir heute vorliegen haben, ist notwendig, aber inhaltlich nicht ausreichend. Es gibt 2 Punkte, die wir ändern würden. Bei denen ein Entschließungsantrag einfach nicht reicht.
Im § 2 soll festgelegt werden, dass der Freistaat Sachsen den Trägern der kommunalen Selbstverwaltung, die ihnen durch die Aufgabenübertragung und Aufgabenerfüllung entstehenden zusätzlichen Aufwendungen, Kosten und Mehrbelastungen in voller Höhe erstattet.
Im § 4 soll festgelegt werden, dass bereits im Jahr 2019 eine Evaluation erfolgen soll.
Ich will auch gern zugeben, werte Frau Ministerin, sie waren nicht untätig.
1. Sie haben festgelegt, dass es eine erste Evaluierung bereits im nächsten Jahr geben soll auf der Grundlage der Zahlen von 2018. Das können sie festlegen. Aber --- „Was ich schwarz auf weiß besitze, kann ich getrost nachhause tragen“.
Werte Abgeordnete,
Ich würde mir wünschen, Sie schreiben die Evaluierung ins Gesetz und nicht in einen Entschließungsantrag. Wir erwarten hier einfach eine klare Gesetzesformulierung in dem sie dieses ergänzen damit die Handlung ihrer Ministerin gesetzeskonform wird.
2. Nach Aussage der Ministerin wird es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geben, die einen Ausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen diskutieren wird. Die notwendige Einsicht, dass es hier einen Regelungsbedarf gibt, ist doch schon mal da. Deshalb muss auch der Mehrbelastungsausgleich ins Gesetz aufgenommen werden, um der Ministerin auch hier Handlungssicherheit auf Bundesebene zu geben.
Es ist in Ihrem Interesse, Frau Ministerin, um Ihre Arbeit zu autorisieren und zukunftssicher zu machen. Ich kann eine Ablehnung dieser beiden Punkte durch Ihre Fraktion gar nicht verstehen, weil sie Ihnen damit in den Rücken fallen und da hilft auch ein Entschließungsantrag nicht.
Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 6/15640
Sehr geehrter Herr Präsident,
Ich möchte unsere beiden Änderungswünsche noch einmal wiederholen.
Im § 2 soll ein 100%iger Mehrbelastungsausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt werden.
Im § 4 soll festgelegt werden, dass bereits im Jahr 2019 eine Evaluation erfolgen soll.
Und sie wissen genau warum wir dieses beantragen.
Unterhaltsvorschuss ist doch zu weiten Teilen kein Vorschuss, sondern eine Ausfallleistung. Und wenn Mütter und Väter keinen Unterhalt zahlen können, so ist das ein gesamtgesellschaftliches Problem und kein Problem der Kommune.
Der Bund definiert neue Leistungen, Kommune ist die Vollzugsbehörde und muss dazu noch den Verwaltungs- und Leistungsaufwand tragen. Der Freistaat Sachsen hat auf Bundesebene zugestimmt. Die Kommune muss sich jetzt an die Landesebene wenden, da Ihnen der Weg auf die Bundesebene versperrt ist.
Ich möchte es noch einmal wiederholen: Es ist in Ihrem Interesse, Frau Ministerin, um Ihre Arbeit zu autorisieren und zukunftssicher zu machen.
Werte Abgeordnete der Koalition, stärken Sie Ihrer Ministerin den Rücken mit Gesetzestext und nicht mit Entschließungsantrag, damit sie auf Bundesebene für die Kommunen in Sachsen streiten kann.
Herr Präsident, ich bitte um punktweise Abstimmung und natürlich werte Abgeordnete um ihre Zustimmung im Interesse Ihrer Ministerin.
Zum Entschließungsantrag der Koalition:
Ich bin ja ehrlich gesagt begeistert über ihre Erkenntnisse in diesem Erschließungsantrag. Sie folgen unserem Antrag ja weitgehend. Es ist nicht der richtige Weg, den sie da einschlagen. Es gehört ins Gesetz. Deshalb enthalten wir uns bei diesem Entschließungsantrag. Dem Gesetz konnten wir so nicht zustimmen. Das können Sie besser.
Aber, werte Abgeordnete – Links wirkt.
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