„Gesetz über die Polizeikommission zur Unterstützung rechtmäßiger Polizeiarbeit im Freistaat Sachsen“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
Ihnen liegt heute zur Schlussberatung der Gesetzentwurf zur Schaffung einer Polizeikommission vor. Wie Sie wissen, ist die Idee einer unabhängigen Kontroll- und Untersuchungsstelle zur Arbeit der Polizei nicht neu und meine Fraktion befasst sich gemeinsam mit den Gewerkschaften der Polizei und anderen zivilgesellschaftlichen Vereinigungen seit Jahren mit der Frage, wie in dem Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zur Polizei und umgekehrt sowie im Verhältnis der Polizeibediensteten zu Dienstvorgesetzten im Streit- und Auseinandersetzungsfalle die Verfahrensweise so gesichert werden kann, dass die berechtigten Interessen der Verfahrensbeteiligten geschützt werden können und dennoch auf vernünftige und rechtssichere Weise Anliegen einer sinnvollen Klärung zugeführt werden können.
Dass insbesondere ein auf diese Weise gesetzlich gesichertes Verfahren durch eine unabhängige Stelle eine der wichtigsten vertrauensbildenden Maßnahmen des Staates im Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu einem zentralen Akteur bei der Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung sein muss, liegt nicht nur auf der Hand, sondern ist auch in der Koalition und, wenn wohl eher widerwillig, auch auf der Regierungs-bank mittlerweile als Erkenntnis angekommen. „Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen der sächsischen Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern weiter stärken und Hinweise, Anregungen und Beschwer-den ernst nehmen. Zu diesem Zweck wird eine unabhängige zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei im Staatsministerium des Innern eingerichtet. Sie dient als Ansprechpartner für die Bürger und die Beschäftigten der Polizei. Ein solches Beschwerdemanagement bietet der Polizei die Chance, fehlerhaftes Verhalten zu erkennen und abzustellen, und öffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Notwendigkeiten des polizeilichen Handelns gegenüber den Bürgern zu erläutern und transparent zu machen.“ So zumindest lautete es in ihrem Koalitionsvertrag.
Nach einigem Hin und Her zur Polizeirechtsnovelle haben Sie, meine Damen und Herren der Koalition, sich tatsächlich kollektiv dem Irrglauben unterworfen, durch Herauslösung der sogenannten „unabhängigen zentralen Beschwerdestelle der Polizei“ aus dem Innenministerium und ihre Verpflanzung in die Staatskanzlei wäre ein gehöriger Zugewinn an Unabhängigkeit erreicht. Allein ich darf Sie beruhigen: Selbst die durch die Polizeirechtsnovelle beschlossenen Änderungen in Bezug auf diese Beschwerdeannahmestelle machen das alles nicht unabhängig, selbst wenn im Gesetz anderes steht. Die Praxis bleibt auch hier Kriterium der Wahrheit. Und die bisherige Praxis der von Ihnen damals schon als „zentrale unabhängige Beschwerdestelle“ bezeichneten Stelle deutet eher darauf hin, dass sie eben nicht unabhängig arbeitet und das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Polizei nicht zu stärken vermag. Sicher, Oliver Schenk gilt durchaus als umsichtiger Staatsminister und Staatskanzleichef. Dennoch würde ich ihn weder strukturell in seiner Position noch politisch-moralisch in seiner Vertrauensstellung gegenüber dem Ministerpräsidenten als neutralen, im Sinne der für die Demokratie und den Rechtsstaat lebensnotwendigen Kontrolle staatlichen Handelns unabhängigen Vertreter der Staatsregierung bezeichnen oder sehen. Wie denn auch?
Die Beschwerdestelle soll denn auch trotz der Verpflanzung in die Staatskanzlei weiterhin der Dienstaufsicht durch das Innenministerium unterstehen, und das ohne Einschränkung in Bezug auf ihre behauptete Unabhängigkeit.
Der vorliegende Gesetzentwurf lehnt sich in weiten Zügen dem Grundgedanken des Gesetzes über die unabhängige Ombudsstelle meiner Fraktion an. Allerdings hatte unser Gesetzentwurf deutlich umfangreichere Untersuchungsrechte der Ombudsstelle und Mitwirkungspflichten der Behörden geregelt.
Zudem mangelt es dem vorliegenden Entwurf an dieser Stelle an einem wichtigen Detail. Die Kennzeichnungspflicht hatte unser Gesetzentwurf enthalten. Damit war eine wichtige Voraussetzung für die im Beschwerdefall erforderliche Identifikation von Polizeibeamtinnen und -beamten gesetzlich verankert. Dies fehlt hier.
Da wir der Überzeugung sind, dass in der Gesamtschau der Gesetzentwurf über die unabhängige Ombudsstelle meiner Fraktion trotz vieler Ähnlichkeiten dennoch umfangreichere und zielführendere Regelungen enthält, werden wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, zu Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank!
Du hast Fragen
oder möchtest einfach reden?
Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden, Sachsen
Telefon 0351 4935800
E-Mail linksfraktion@slt.sachsen.de
Oder schreibe uns auf unseren Social-Kanälen: