„Ein-Jahres-Haushalt 2019 statt Doppelhaushalt 2019/2020 - Budgethoheit des 7. Sächsischen Landtages achten und wahren!“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die besondere Bedeutung des Haushaltsgesetzes besteht in der Budgethoheit des Parlaments, und genau darum geht es heute und ging es in der Debatte im Herbst in Bezug auf den Nachtragshaushalt, die dankenswerterweise die GRÜNEN initiiert hatten.

Herr Gebhardt hat auf die demokratietheoretischen und Herr Bartl auf die verfassungsrechtlichen Aspekte verwiesen.

Ich bin immer wieder erstaunt, was Ihnen dann so einfällt, um unsere Anträge abzulehnen. Hätten Sie die Argumente gebracht, dass soziale Projekte und Vereine, dass Kommunen, der Sport und Kulturräume lieber langfristige Planungen machen und verlässliche Finanzierungsaussagen benötigen, hätte ich das ja sogar noch verstanden.

Aber Sie kommen damit, aus Kannbestimmungen Sollvorschriften zu konstruieren und die Angst vor vorläufiger Haushaltsführung zu beschwören.

(Zuruf von der CDU: Was?)

Sie gefallen sich, Herr Michel – das tut mir leid -, in Ihrer Arroganz und einer gefühlten lebenslangen Regierungsverantwortung.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Panter, danke dafür, dass Sie uns zumindest die Legitimität eines solchen Antrages nicht abgesprochen haben.

Herr Michel und auch Herr Staatsminister, Sie haben mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich selbstverständlich recht. Aber was die EU-Förderperiode anbelangt, wissen wir tatsächlich noch nicht, was uns erwartet und uns von daher im Haushalt möglicherweise zur Verfügung steht.

Frau Runge, Herr Michel, hatte übrigens von haushaltsrechtlichen und nicht von verfassungsrechtlichen Dingen gesprochen.

Rheinland-Pfalz, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht es so und beschließt vor der Wahl Ein-Jahres-Haushalte. Im Bund ist das geübte Praxis. Frau Hermenau hat in der besagten, von Herrn Michel zitierten Oktoberdebatte damals gesagt, sie könne versichern, dass sich kein Zuwendungsempfänger das Leben genommen habe, nur weil im Januar nach einer Bundestagswahl vorläufige Haushaltsführung herrsche.

Frau Schubert hat auf die gesamte Problematik verwiesen und die Fonds und Nebenhaushalte dargestellt. Ja, das gibt es im Bund auch, ebenso ÜPL und APL, was noch lange kein Grund ist, die sächsische Praxis in diesem Punkt zu loben

(Beifall der Abg. Franziska Schubert, GRÜNE)

- danke -; denn die Größe und die Menge der Fonds und der Rücklagen und auch die ÜPL unterscheiden sich dann durchaus.

Kommen wir zurück zur Budgethoheit des Parlaments, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Im Herbst 2019 – ich sage es noch einmal – wird ein neuer Landtag gewählt. Ich unterstelle einmal, dass die Mehrheit von Ihnen hier auch wieder antreten wird.

Der Respekt vor dem Wählerwillen und dem Abstimmungsverhalten der Bevölkerung gebietet es, dem 7. Sächsischen Landtag die Möglichkeit zu geben, auch über einen neuen Haushalt zu entscheiden.

Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten, meine Damen und Herren:

Entweder Sie ringen sich endlich zu Nachtragshaushalten durch, oder Sie stimmen unserem heute vorliegenden Antrag zu.

(Steve Ittershagen, CDU: Weder noch!)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

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