Die Linksfraktion lehnt das neue Abgeordnetengesetz und damit die Diätenerhöhung ab

Gestern fand die Anhörung von Sachverständigen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes im Landtag statt:

CDU und SPD streben an, das Abgeordnetengesetz zu überarbeiten. An den Verhandlungen dazu waren auch andere Fraktionen beteiligt. Für die Linksfraktion war klar, dass keine Zustimmung zu einem weiteren Anstieg der Diätengeben wird. Zumal in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten viele Menschen noch schwerer über die Runden kommen. Die Landtagsabgeordneten erhalten im Vergleich bereits ein hohes Einkommen.

In den Gesprächen wurden die Forderungen eingebracht und insbesondere darauf gedrängt, die Bruttolohn-Indexregelung abzuschaffen. Dieses Modell hatten CDU und FDP seinerzeit eingeführt. Es knüpft die Diäten an die Nominallohnentwicklung. So erhalten die Abgeordneten einen automatischen Inflationsausgleich. Das hat in Verbindung mit der allgemeinen Lohnsteigerung dazu geführt, dass die Abgeordnetendiäten schnell und stark wachsen. Mäßigung ist jedoch angesagt! Die Koalition hat Bereitschaft signalisiert, auf das Indexmodell zu verzichten.

Nach der Sachverständigenanhörung ist klar, dass der Weg für die Änderung des Abgeordnetengesetzes nicht per Enthaltung frei gemacht wird. Es bleibt nur die Ablehnung. Anhörungen sind keine Alibi-Veranstaltungen - vielmehr bekommt das Parlament so wichtige Anregungen für die Gesetzgebung. Angesichts der Herausforderungen, vor denen der Landtag bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes steht, wäre es unangemessen, wenn Abgeordnete sich eine Steigerung der Bezüge genehmigten, während der Bevölkerung immer härtere Kürzungen und Belastungen zugemutet werden.

Da greift den in der Landesverfassung für die Abgeordneten verankerten ,Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung’ nicht an. Derzeit wäre eine Diätenerhöhung unangemessen, wie es die Sachverständigen in der Anhörung zum Ausdruck gebracht haben.

Die alleinige Koppelung der Diäten an die Bezüge von Richtern hätte dazu geführt, dass die Einkommen der Abgeordneten im gleichen Maß wie im Öffentlichen Dienst gestiegen wären. Die Regierungsfraktionen bestehen jedoch darauf, zusätzlich statt der Richterbesoldungsgruppe R2/6 die höhere Gruppe R2/7 ab 1. April 2028 zur Bezugsgröße zu machen. Das käme einer doppelten Erhöhung gleich. Eine schlüssige inhaltliche Begründung dafür liefern sie nicht. Ihre Pläne sind deshalb abzulehnen.

Die Linksfraktion lehnt das neue Abgeordneten-Gesetz ab.
Sie lehnt auch die Erhöhung der Diäten ab.

Anhörung im Landtag

Gestern gab es eine Anhörung im Landtag.
Dort sprachen Fachleute über das neue Gesetz.
CDU und SPD wollen das Gesetz ändern.
Andere Fraktionen waren auch dabei.

Ablehnung der Diäten-Erhöhung

Die Linksfraktion sagt nein zur Diäten-Erhöhung.
Viele Menschen haben es schwer in der Wirtschaft.
Die Abgeordneten verdienen schon viel Geld.

Diskussion über Lohn-Index

Es ging um die Abschaffung der Lohn-Index-Regelung.
Diese Regelung koppelt die Diäten an die Lohn-Entwicklung.
So steigen die Diäten automatisch mit der Inflation.
Die Koalition will diese Regelung abschaffen.

Ergebnis der Anhörung

Die Anhörung zeigt: Es gibt keine Zustimmung zur Änderung.
Die Abgeordneten lehnen die Erhöhung ab.
Anhörungen helfen dem Parlament bei Gesetzen.

Begründung der Ablehnung

Der Landtag hat viele finanzielle Probleme.
Es ist nicht richtig, dass Abgeordnete mehr Geld bekommen.
Die Bevölkerung hat viele Kürzungen und Belastungen.

Verfassung und Diäten

Die Verfassung sagt: Abgeordnete bekommen eine angemessene Entschädigung.
Diese Entschädigung soll ihre Unabhängigkeit sichern.
Jetzt ist eine Erhöhung der Diäten nicht angemessen.

Richter-Bezüge als Vergleich

Die Diäten sollen an die Bezüge von Richtern gekoppelt sein.
Die Regierung will eine höhere Richter-Gruppe als Vergleich nehmen.
Das würde eine doppelte Erhöhung bedeuten.
Die Regierung gibt keine gute Begründung dafür.
Die Pläne sind deshalb abzulehnen.

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