Auch die jungen Leute in Sachsen sollen mit 16 Jahren wählen dürfen

Die Linksfraktion hat ihren Entwurf für ein „Gesetz zur Absenkung des Wahlalters im Freistaat Sachsen auf das vollendete 16. Lebensjahr“ in den Landtag eingebracht. Wir treten auch in dieser Wahlperiode dafür ein, dass die jungen Leute schon ab ihrem 16. Geburtstag den Landtag und die Kommunalparlamente mitwählen sowie bei Volksanträgen, Volksbegehren und Volksentscheiden mitwirken dürfen.

Das entspricht der Entwicklung auf der europäischen Ebene, dort gilt dieses Wahlalter bereits. In zehn der 16 Bundesländer gilt darf man ab 16 die Kommunalvertretung mitwählen, in sechs Bundesländern auch den Landtag – bald ebenfalls im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen.  Bundesweit darf sich eine große Mehrheit der 16- und 17-Jährigen schon heute beteiligen. Die Welt ist deshalb nicht zusammengebrochen. Sachsen sollte also nachziehen.

Die Wahlbeteiligung junger Menschen liegt nah an der Beteiligung anderer Altersgruppen. Wir sollten sie als Subjekte anerkennen, statt sie mit Planspielen abzuspeisen. Ihr Wahlausschluss ist ein Relikt, an dem vor allem die sächsische CDU festhält. In anderen Bundesländern sind die Konservativen längst weiter. Kinder und Jugendliche sind oft Objekt von Politik – selten können sie mitbestimmen, obwohl Entscheidungen von heute sie künftig am stärksten betreffen. Das wollen wir ändern. Es ist mehr nötig als eine Beteiligungssimulation, wie es Schülerinnen des Dresdner Romain-Rolland-Gymnasiums bei der Veranstaltung zu 35 Jahren Sächsischer Landtag im Plenum formuliert haben.

Das frühe Wahlrecht erhöht die Chancen, dass die jungen Leute später regelmäßig an die Wahlurne treten. Wer wählen darf, informiert sich stärker über politische Fragen und Positionen. Leider gibt es dabei eine soziale Schieflage: Wer eine formal gute Bildung genossen hat und besser situiert ist, beteiligt sich eher an Wahlen. Das müssen wir ändern – durch eine Politik, die Bildungsgerechtigkeit herstellt und soziale Ungerechtigkeit beseitigt.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert mehr und praxisnahe politische Bildung, gerade an Ober- und Berufsschulen. Hier liegt eine große Chance: Weil 16- und 17-jährige in der Regel noch beschult werden, könnten die Schulen das Thema auf die Tagesordnung setzen und den ersten Wahlakt inhaltlich und diskursiv begleiten.

In vielen Bundesländern dürfen junge Menschen ab 16 Jahren wählen.
Das gilt auch für Kommunalvertretungen und Landtage.
Bald gilt das auch in Nordrhein-Westfalen.
Eine große Mehrheit der 16- und 17-Jährigen darf schon wählen.
Die Welt ist deshalb nicht zusammengebrochen.

Wahlrecht für junge Menschen

Die Wahlbeteiligung junger Menschen ist ähnlich wie bei anderen Altersgruppen.
Junge Menschen wollen mitbestimmen.
In Sachsen dürfen sie oft nicht wählen.
Das ist ein altes Gesetz.
Andere Bundesländer sind weiter.

Kinder und Jugendliche sind oft nur Thema der Politik.
Sie können selten mitentscheiden.
Dabei betrifft Politik sie stark.
Das wollen wir ändern.
Es reicht nicht, nur so zu tun als ob sie mitmachen.

Vorteile des Wahlrechts

Wer früh wählen darf, geht später öfter wählen.
Junge Menschen informieren sich mehr über Politik.
Es gibt aber Probleme.
Menschen mit guter Bildung wählen öfter.
Das ist nicht gerecht.

Wir wollen Bildungsgerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit.
Das Wahlrecht ab 16 braucht mehr politische Bildung.
Das gilt besonders für Ober- und Berufs-Schulen.
Schulen können das Thema gut erklären.
Sie können junge Menschen auf die Wahl vorbereiten.

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