Mirko Schultze: Koalition hält an der Möglichkeit fest, Straßenausbaubeiträge zu erheben - wir wollen diese abschaffen

Straßenausbaubeiträge können Anliegerinnen und Anlieger schnell in finanzielle Not bringen - in Sachsen sind sie nach wie vor erlaubt und finanziell klamme Kommunen sogar dazu verpflichtet, sie bei Baumaßnahmen zu erheben. Die anderen Ost-Bundesländer und Bayern haben Beiträge abgeschafft. Das fordert die Linksfraktion per Gesetzentwurf auch für Sachsen (Drucksache 7/14240). Mit den Stimmen der Koalition empfahl der Innenausschuss heute dem Landtag jedoch, dieses Ansinnen abzulehnen. Dazu sagt Mirko Schultze, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion:

„Zum Ende der Wahlperiode wäre es ein Zeichen der Entlastung, wenn die Staatsregierung die Straßenausbaubeiträge abschaffte. Allerdings löst die Koalition nicht einmal ihr Versprechen ein, die Erhebungspflicht für besonders arme Kommunen zu streichen. Die Verwaltungsregelung wird seit Monaten angekündigt, aber nicht getroffen.

Solange Straßenausbaubeiträge erlaubt und manche Kommunen sogar dazu verpflichtet sind, sie zu erheben, können etwa Rentnerinnen und Rentner in Finanznot geraten, die sich ein bescheidenes Eigenheim erarbeitet haben. Auch junge Familien, die sich den Eigentumserwerb gerade so leisten können, bekommen schnell Schwierigkeiten. So lässt die CDU die Bevölkerung dafür haften, dass sie die Kommunen nicht ausreichend finanzieren will. Die wenigsten Menschen können vier- oder gar fünfstellige Summen aufbringen, wenn ihre Kommune Bauarbeiten an der anliegenden Straße in Rechnung stellt.

Die Verkehrsinfrastruktur ist ein öffentliches Gut, für das alle Steuern zahlen - zumal alle Menschen eine Straße nutzen können und nicht nur diejenigen, die dort wohnen. Der Verwaltungsaufwand, der für die Straßenausbaubeiträge anfällt, verschlingt ohnehin einen Großteil der Einnahmen. Den Ausgleich für die entfallenden Straßenausbaubeiträge hat der Freistaat den Kommunen zu erstatten. Betroffene, denen seit dem 1. Januar 2020 Straßenausbaubeiträge abverlangt worden sind, sollen unter bestimmten Voraussetzungen mittels eines Härtefallfonds entlastet werden. Der Thüringer Landtag behandelt derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf von LINKEN, SPD und Grünen.“