334/2010: Kita-Trägerschaften an Bekenntnis zum Grundgesetz binden!

Klepsch: Sozialministerium in Mecklenburg-Vorpommern gibt wichtiges Signal auch für Kita-Trägerschaften in Sachsen

Zum Erlass der Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern Schwesig zu den Voraussetzungen für eine Kita-Trägerschaft sagt Annekatrin Klepsch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag und Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss:
 
Ich begrüße die Entscheidung der Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns, dass Antragsteller auf eine Kita-Trägerschaft ab dem 1. August ihr Bekenntnis zum Grundgesetz nachweisen müssen, auch um Trägerschaften durch NPD-nahe Organisationen zu verhindern.
 
Frau Schwesig hat die Gefahr einer Unterwanderung der Kinder- und Jugendhilfe durch antidemokratische Kräfte auch im Bereich Kindertagesstätten erkannt und nimmt sie ernst. Handlungsbedarf besteht dazu zweifelsfrei auch in Sachsen. Der einfachste Weg wäre, das Recht zum Betrieb einer Kindertagesstätte wieder an die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu binden. Während in den meisten Bundesländern, wie früher in Sachsen auch, nur anerkannte Träger der Jugendhilfe Kindertageseinrichtungen betreiben dürfen, wurde dies in Sachsen im Rahmen einer Gesetzesliberalisierung leichtfertig aufgegeben. Jedermann kann also heute in Sachsen eine Kita betreiben, so auch Personen mit zweifelhaftem Hintergrund.
 
Gerade aber die „Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe“ bietet einen guten Schutz vor der Übernahme von Kitas durch z. B. rechtsextreme Gruppierungen, da eine zwingende Voraussetzung für diese staatliche Anerkennung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit ist.
 
Wir halten es für erforderlich, diesen Schutzparagraphen schnellstmöglich wieder im Sächsischen Kita-Gesetz zu verankern und werden deshalb einen Antrag dazu einbringen.




Veröffentlicht am:
15:16:54 29.07.2010 von CMS System Benutzer