332/2010: „Dresdner Journalistenprozess“ beschädigt Sachsens Image

Bartl: „Dresdner Journalistenprozess“ zeichnet bedenkliches Bild vom Verhältnis der Staatsanwaltschaft zur Pressefreiheit

Zum heutigen Prozesstag im sog. „Dresdner Journalistenprozess“ sagt der Sprecher für Verfassungs- und Rechtspolitik der Fraktion DIE LINKE Klaus Bartl:
 
Der amerikanische Journalist Stewart Alsop hat gesagt: „Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewissen Leuten die Freiheit genommen wird, alles zu tun.“ Weil genau dies gewissen Kreisen nicht passt, gibt es den Dresdner Prozess gegen zwei freie Journalisten. Was sich heute im Zuge des seit dem 1. April laufenden Prozess vor dem Dresdner Amtsgericht abgespielt hat, ist in Teilen bizarr und im Ganzen ein Armutszeugnis für Teile der Sächsischen Justiz.
 
Wenn sich z.B. die Anwältin der Nebenklage, Frau Buchner-Hohner, vor Gericht in der Äußerung gefallen darf, eine nicht gemachte Aussage eines im entfernten Sinne Beteiligten wäre diesem „ein innerer Reichsparteitag“ gewesen“, dann frage ich mich, was los ist im Land Sachsen! Allein angesichts dieser „Episode“ kann einem um den Ausgang dieses scheinbaren Musterprozesses wider die Pressefreiheit angst und bange werden.
 
Schon heute aber ist klar: Der vor dem Dresdner Strafgericht ausgetragene Kampf um die Unabhängigkeit des Journalismus hat dem Image des Freistaats weiteren schweren Schaden zugefügt. Der Ruf scheint ramponiert, und zwar weit über die Grenzen Sachsens hinaus, wie das Interesse bundesweiter Medien beweist. Selbst die mittlerweile gängige Bezeichnung als „Dresdner Journalistenprozess“ lässt erahnen, inwieweit das selbsternannte Musterländle Sachsen mit dem Makel behaftet ist, recherchierende Journalisten mit strafrechtlichen Verfahren an ihrer Arbeit zu hindern. Denn es waren ihre Recherchen im Umfeld des sog. Sachsen-Sumpfs, die die beiden Leipziger Journalisten vor das Dresdner Amtsgericht gebracht hatten. Ein Gericht, dem heute ein in der damaligen Berichterstattung erwähnter Jurist vorsteht und vor dem auch jenen Frauen der Prozess gemacht wird, die Anfang der 90er Jahre als Minderjährige zur Prostitution gezwungen worden waren und die zumindest einen der heute als Nebenkläger auftretenden Ex-Richter schwer belastet hatten.
 
Es wird auch Aufgabe des neuen Landtags-Untersuchungsausschuss zu „korruptive Netzwerken“ sein, die Hintergründe der damaligen Recherchen von Thomas Datt und Arndt Ginzel sowie die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft gegen sie und 19 weitere Journalisten und den etwaigen Anteil der Staatsregierung daran zu beleuchten. Auch weil Vertreter der Verteidigung heute klar gemacht haben, dass die Staatsanwaltschaft die diesbezüglichen Ergebnisse des Vorgängerausschusses zum „Sachsen-Sumpf“ schlicht für nicht relevant erklärt und in ihren Untersuchungen außen vor gelassen hätte.




Veröffentlicht am:
15:21:37 28.07.2010 von CMS System Benutzer