108/2010: Bettelarm bis zum Tod – 2.000 Bestattungen zahlte Sozialamt
Zur Antwort einer von ihm gestellten parlamentarischen Anfrage „Finanzielle Leistungen der sächsischen Sozialämter für Bestattungen“ (Landtagsdrucksache 5/1210) erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:
Bettelarm bis zum Tod – das trifft auf mehr als 2.000 Verstorbene zu, für die die Sozialämter der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte 2009 die Bestattungskosten übernehmen mussten. Obwohl nicht von allen in Frage kommenden Kommunen Daten gemeldet wurden und sich auch die Landeshauptstadt Dresden erstaunlicherweise nicht in der Lage sah, ihre Daten zu übermitteln, sind diese Zahlen dennoch ernüchternd.
Sie belegen zumindest von der Tendenz her ein Anwachsen der Zahl der Ärmsten der Armen, insbesondere seit 2005, seitdem das bis dahin gewährte Sterbegeld ersatzlos gestrichen wurde. Es ist eine Schande für ein reiches Land, dass es Menschen gibt, die selbst nicht in der Lage sind, finanziell für ihr Begräbnis vorzusorgen. Angesichts steigender Zahlen von Menschen, die insbesondere wegen Hartz IV nicht finanziell für ihr Alter vorsorgen können, dürfte die Zahl derer, die auch beim Tod auf Sozialhilfe angewiesen sind, weiter ansteigen.
Allein in der Stadt Leipzig, die lückenlose Angaben zur Verfügung gestellt hat, lag die Zahl der Bestattungen, für die das Sozialamt aufkommen musste, 2005 bei 284 und stieg im vergangenen Jahr auf 335, dem höchsten Wert unter den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Veröffentlicht am:
13:41:44 02.03.2010 von Barbara Wegner
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