282/2012: „Hochschulfreiheitsgesetz“ schränkt Hochschulautonomie ein
Zur heutigen Anhörung des Hochschulgesetzentwurfes der Staatsregierung im Wissenschaftsausschuss des Landtages erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Gerhard Besier:
Bei aller Würdigung äußerten sich die Sachverständigen kritisch zum sogenannten Hochschulfreiheitsgesetz. Es waren hauptsächlich drei Punkte, die moniert worden sind. Erstens ist der Gesetzentwurf inkonsequent, was die Autonomie der Hochschulen betrifft. Der § 10 stand im Zentrum der Kritik beinahe aller Sachverständigen. Im Falle des Nichtzustandekommens von Zielvereinbarungen behält sich die Staatsregierung in § 10 des Gesetzentwurfes beispielsweise Sanktionen vor. Das Misstrauen und Kontrollbedürfnis, das darin zum Ausdruck kommt, widerspricht dem postulierten Anliegen, den Hochschulen größere Freiheit einzuräumen, und führt zu einer noch größeren Regelungsdichte.
Kritik wurde auch laut an der Beschneidung der Rechte des Senates zugunsten des Rektors und des Hochschulrates. Das bedeutet eine weitere Schwächung der Gruppenhochschule. Ein dritter Kritikpunkt sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitern und Beschäftigten. Hier sollten tarifvertragliche Bedingungen und Mindeststandards, auch was vertragliche Laufzeiten anlangt, eingehalten werden. Hochschulen haben hier nicht nur die Freiheit, eigene Stellenpläne aufzustellen, sondern auch die Verantwortung, für akzeptable Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu sorgen. Die Differenz in Lehr- und Forschungsprofessuren widerspricht deutschen Traditionen und schafft eine Zwei-Klassen-Professorenschaft.
Veröffentlicht am:
15:09:19 08.06.2012 von CMS System Benutzer
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