Ohne Gesetz keine Strafe: Verfahren stoppen!
Noch immer gehen die Ermittlungsbehörden gegen Menschen vor, die sich im Februar 2010 und 2011 den Neonazis in Dresden friedlich entgegengestellt haben. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der das Parlament in Rechtsfragen berät, kommt nun in einem Gutachten zu einem bemerkenswerten Schluss: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Blockiererinnen und Blockierer sind möglicherweise rechtswidrig.
Denn das Versammlungsgesetz, gegen das angeblich verstoßen wurde, ist nichtig – das hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof im April entschieden, und zwar rückwirkend bis Januar 2010. Logischerweise kann daher nicht auf dessen Grundlage ermittelt werden. Denn wenn es kein Gesetz gibt, gegen das verstoßen werden kann, gibt es auch keine Gesetzesverstöße.

Veröffentlicht am
16:45:39 14.10.2011
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